9#235.  Die  rechtsgeschäftliche  Verpfändung  der  Hopothek.  589

Einziehung  der  Forderung  wegen  Gefährdung  ihrer
Sicherung  nach  den  Regeln  einer  ordnungsmäßigen  Vermögensverwaltung
  geboten  ist.  Unter  der  gleichen  Voraussetzung
  kann  der  Gläubiger  von  dem  Pfandgläubiger  die
Zustimmung  zur  Kündigung  verlangen,  sofern  die  Zustimmung
  erforderlich  ist.

§  1287.  Leistet  der  Schuldner  in  Gemäßheit  der
§§  1281,  1282  so  erwirbt  mit  der  Leistung  der  Gläubiger
den  geleisteten  Gegenstand  und  der  Pfandgläubiger  ein
Pfandrecht  an  dem  Gegenstande.  Besteht  die  Leistung  in
der  Uebertragung  des  Eigenthums  an  einem  Grundstücke,
so  erwirbt  der  Pfandgläubiger  eine  Sicherungshypothek.

8  1288.  Wird  eine  Geldforderung  in  Gemäßheit
§  1281  eingezogen,  so  sind  der  Pfandgläubiger  und  der
Gläubiger  einander  verpflichtet,  dazu  mitwirken,  daß  der
eingezogene  Betrag,  soweit  es  ohne  Beeinträchtigung  des
Interesses  des  Pfandgläubigers  thunlich  ist,  nach  den  für
die  Anlegung  von  Mündelgeld  geltenden  Vorschriften
verzinslich  angelegt  und  gleichzeitig  dem  Pfandgläubiger
das  Pfandrecht  bestellt  wird.  Die  Art  der  Anlegung
bestimmt  der  Gläubiger.  ,

Erfolgt  die  Einziehung  in  Gemäßheit  des  8  1282,  so
gilt  die  Forderung  des  Pfandgläubigers,  soweit  ihm  der  eingezogene
  Betrag  zu  seiner  Befriedigung  gebührt,  als  von
dem  Gläubiger  berichtigt.

§  1289.  Das  Pfandrecht  an  einer  Forderung  erstreckt
sich  auf  die  Zinsen  der  Forderung.  Die  Vorschriften  des
§  1123  Abs.  2  und  der  88  1124,  1125  finden  entsprechende
Anwendung;  an  die  Stelle  der  Beschlagnahme  tritt  die
Anzeige  des  Pfandgläubigers  an  den  Schuldner,  daß  er
von  dem  Einziehungsrechte  Gebrauch  mache.

§  1290.  Bestehen  mehrere  Pfandrechte  an  einer  Forderung,
  so  ist  zur  Einziehung  nur  derjenige  Pfandgläubiger
berechtigt,  dessen  Pfandrecht  den  übrigen  Pfandrechten
vorgeht.

§  1291.  Die  Vorschriften  über  das  Pfandrecht  an  einer
Forderung  gelten  auch  für  das  Pfandrecht  an  einer  Grundschuld.
  und  an  einer  Rentenschuld.