§  150.]  Einwendungen  des  Eigenthümers  gegen  d.  hypothekar.  Klage.  671

der  sich  darauf  gründet,  daß  die  Hingabe  des  Darlehens
unterblieben  sei,  der  von  dem  Eigenthümer  an  das  Grundbuchamt
  gerichtete  Antrag,  sofern  er  vor  dem  Ablauf  eines
Monats  nach  der  Eintragung  der  Hypothek  gestellt  wird.
Wird  der  Widerspruch  innerhalb  des  Monats  eingetragen,
so  hat  die  Eintragung  die  gleiche  Wirkung,  wie  wenn  der
Widerspruch  zugleich  mit  der  Hypothek  eingetragen  worden
wäre.

F  1140.  Soweit  die  Unrichtigkeit  des  Grundbuchs  aus
dem  Hypothekenbrief  oder  einem  Vermerk  auf  dem  Briefe
hervorgeht,  ist  die  Berufung  auf  die  Vorschriften  der  88  892,
893  ausgeschlossen.  Ein  Widerspruch  gegen  die  Richtigkeit
  des  Grundbuchs,  der  aus  dem  Briefe  oder  einem  Vermerk
  auf  dem  Briefe  hervorgeht,  steht  einem  im  Grundbuch
eingetragenen  Widerspruche  gleich.

§  1157.  Eine  Einrede,  die  dem  Eigenthümer  auf  Grund

eines  zwischen  ihm  und  dem  bisherigen  Gläubiger  bestehenden
  Rechtsverhältnisses  gegen  die  Hypothek  zusteht,
kann  auch  dem  neuen  Gläubiger  entgegengesetzt  werden.
Die  Vorschriften  der  §§  892,  894  bis  899,  1140  gelten
auch  für  diese  Einrede.

Jür  die  systematische  Behandlung  ist,  wie  folgt,  zu  unterscheiden:
I.  Die  ursprünglichen  Kontrahenten  der  Hypothek  sind  Kläger  I.  Die  urund

  Bellagter.  sprünglichen
A.  Der  Besteller  der  Hypothek  ist  zugleich  persönlicher  “**
ypo-Schuldner.

  thek  sind

Dieser  Fall  bildet  im  praktischen  Leben  die  Regel.  Dem  Kläger  Kläger  und
steht  die  persönliche  wie  dingliche  Klage  zu,  und  der  Eigenthümer  hat  Beklagter.
auch  gegen  die  dingliche  Klage  alle  aus  dem  persönlichen  Schuldver=  A.  Der  Behältniß
  wie  dem  dinglichen  Rechtsverhältniß  sich  ergebenden  Einwendungen  Ghur  derypothek

  ist
und  Einreden  mit  Ausnahme  der  nachstehend  unter  „c“  aufgeführten.  zugleich  per-Es

  möge  hier  beispielsweise  auf  folgende  hingewiesen  werden:  sönlicher

a)  Aus  dem  persönlichen  Schuldverhältnisse:  hummner
ayDer  Einwand  der  mangelnden  Willenserklärung  wegen  dungen  aus

Geschäftsunfähigkeit,  der  Einwand  der  Simulation,  des  dem  perfön-Irrthums,
  Zwangs,  Betrugs  hinsichtlich  des  die  Ein=  lichen
tragung  veranlassenden  Rechtsgeschäfts,  der  Einwand  des  Schuldrer-Mangels
  der  Identität  der  vom  Gläubiger  behaupteten  hältnisse.