840  2.  Abtheilung:  Die  Preuß.  Formulare  z.  G.  B.  O.

Anlage  B.

(Adler.)

Preußischer  Hypothekenbrief
über
Nech  ##lte  auf  die  in  dem  Grundbuche  von  Buchhain  (Kreis  Seefeld)  Band  1  Blatt  Nr.  12
Loban,  den  24.  Abtheilung  III  Nr.  1  eingetragenen  9000  Mark.

Oktober  1904.
(Unterschriften.“)

Inhalt  der  Eintragung:

Nr.  1:  9000  (neuntausend)  Mark  Darlehen,  mit  fünf  vom  Hundert
jährlich  seit  dem  1.  April  1896  verzinslich  und  sechs  Monate  nach
Kündigung  rückzahlbar,  für  den  Schankwirth  Wilhelm  Peters  in
Schwarzbach  eingetragen  am  3.  August  1901.

Belastetes  Grundstück:

Der  im  Bestandsverzeichniß  unter  Nr.  1  verzeichnete,  in  der
Gemarkung  Buchhain  belegene  Bauerhof  Nr.  8  von  41  ha  67  a  09  qm
mit  373,29  Thlr.  Grundsteuerreinertrag  und  136  Mark  Gebändesteuernutzungswerth;
  Grundsteuermutterrolle  Art.  3,  Gebäudesteuerrolle  Nr.  27.

Kaufpreis  im  Jahre  1895:  51500  Mark.

Eigenthümer:
Landwirth  Friedrich  Gerber  in  Buchhain.

Vorgehende  oder  gleichstehende  Eintragungen:

Abtheilung  II:  Nr.  1  ein  Altentheil  mit  gleichem  Range;
Abtheilung  III:  keine.

Lobau,  den  6.  August  1901.

Königliches  Amtsgericht.
Siegel.)  (Unierschriften.)

)VWird  im  Falle  des  §  39  Abs.  2  der  Allgemeinen  Verfügung  zur  Ausführung
  der  Grundbuchordnung  der  dort  vorgeschriebene  Vermerk  nicht  von  dem
Grundbuchamte,  sondern  von  einem  andern  Amtsgericht  oder  einem  Notar  auf
den  Brief  gesetzt,  so  genügt  die  Unterschrift  des  Richters  oder  des  Notars.

*#)  Eine  über  die  Forderung  ausgestellte  Urkunde  ist  mit  dem  Briefe  durch

Schnur  und  Siegel  zu  verbinden.  Ersreectt  sich  der  Inhalt  der  Urkunde  auch
auf  andere  Angelegenheiten,  so  genügt  ein  öffentlich  beglaubigter  Auszug.