2.  Abtheilung:  Die  Preuß.  Formulare  z.  G.B.O.  845  –

Aulage  E.

Eddler)

Preußischer  Hypothekenbrief
·  über
die  in  dem  Grundbuche  von  Buchhain  (Kreis  Seefeld)  Band  1  Blatt  noc  zung  em
Nr.  12  Abtheilung  III  Nr.  1.  2,  4  eingetragenen  5000,  2800  und  3000,  20.  2800  und

zusammen  10  800  Mark.  W-n

Lobau  den  10.  Dezember
  1907.

(Unterschriften.)

1  JInhalt  der  Eintragungen:

Nr.  1:  5000  (fünftausend)  Mark  Restbetrag  der  am  3.  August
1901  eingetragenen  9000  Mark.  .

Nr.  2:  2800  (zweitausendachthundert)  Mark  Restbetrag  der  am
12.  Juni  1903  eingetragenen  3300  Mark.  »

Die  Hypotheken  Nr.  1,  2  sind  am  16.  Oktober  1905  für  die
landwirthschaftliche  Kreditbank,  Aktiengesellschaft,  in  Hannover  mit  der
Maßgabe  umgeschrieben,  daß  an  die  Stelle  der  bisherigen  Forderungen
eine  Darlehnsforderung  von  gleichem  Betrage  gesetzt  ist.  .

Nr.  4:  3000  (dreitausend)  Mark  Darlehen  für  die  landwirthschaftliche
  Kreditbank,  Aktiengesellschaft,  in  Hannover  eingetragen  am
16.  Oktober  1905.

Die  Darlehen  (Nr.  1,  2,  4)  sind  mit  fünf  vom  Hundert  jährlich
seit  dem  1.  Oktober  1905  in  halbjährigen,  am  1.  April  und  1.  Oktober
zahlbaren  Beträgen  verzinslich  und  sechs  Monate  nach  Kündigung
rückjahlbar.  Die  Kündigung  ist  nur  zum  1.  April  und  1.  Oktober
gestattet.  Werden  die  Zinsen  pünktlich,  d.  h.  spätestens  am  10.  April
und  10.  Oktober  gezahlt,  so  kann  die  Gläubigerin  nicht  früher  als  zum
1.  Oktober  1910  kündigen.  Erfolgt  die  Zinszahlung  nicht  pünktlich,
so  sind  die  Darlehen  sofort  fällig;  für  diesen  Fall  haben  sich  die
Eigenthümer  der  sofortigen  Zwangsvollstreckung  in  der  Weise  unterworfen,
  daß  sie  gegen  den  jeweiligen  Eigenthümer  zulässig  sein  soll.

Belastetes  Grundstück:

Der  im  Bestandsverzeichniß  unter  Nr.  3  verzeichnete,  in  der  Gemarkung
  Buchhain  belegene  Bauerhof  Nr.  8  von  42  ha  01  a  95  qm
mit  380,97  Thlr.  Grundsteuerreinertrag  und  136  Mark  Gebäudesteuernutzungswerth;
  Grundsteuermutterrolle  Art.  3,  Gebäudesteuerrolle  Nr.  27.

Kaufpreis  für  den  Bauerhof  ohne  den  ihm  zugeschriebenen,  im
Bestandsverzeichniß  unter  Nr.  2  verzeichneten  Garten  im  Jahre  1895:
51500  Mark.

Feuerversicherungssumme  im  Jahre  1904:  8400  Mark.