850  2.  Abtheilung:  Muster.

Der  Erledigung  dieses  Anstandes  wird  binnen  4  Wochen
entgegengesehen,  widrigenfalls  unter  Rückgabe  der  eingereichten
  Urkunden  und  Einziehung  der  Kosten  der  Antrag
zurückgewiesen  wird.

Nachdem  diese  Verfügung,  welche  der  Regel  nach  dem  Antragsteller
  zuzustellen  ist,  erlassen  war,  geht  am  4.  April  1900  ein  Antrag
auf  Eintragung  einer  Hypothek  von  40  000  Mark  nebst  Zinsen  auf
Grund  einer  noch  vom  Erblasser  ausgestellten  beglaubigten  Eintragungsbewilligung
  ein.

Der  Grundbuchrichter  hat  daher  zu  verfügen:

1.  einzutragen  in  das  Grundbuch  von  den  Umgebungen  Bd.  X

Blatt  Nr.  3  Abth.  III  Sp.  1—4,  erste  Hälfte  der  Spalte  4
Nr.  6:  30000  Mk.  Vormerkung  zur  Sicherung  des  Anspruchs
auf  Einräumung  einer  Hypothek  im  Betrage  von  dreißigtausend
  Mark  für  den  Kaufmann  Wilhelm  Müller  zu
Berlin  unter  Bezugnahme  auf  den  Antrag  vom  30.  März
und  die  Verfügung  vom  2.  April  1900.  Von  Antswegen
  eingetragen  am
2.60  Einzutragen  in  dasselbe  Grundbuch,  Abth.  III,  Sp.  1—4
Nr.  7:  40  000  Mark  u.  s.  w.  #

Nachdem  der  Anstand  gehoben  ist,  verfügt  der  Grundbuchrichter
die  Umschreibung  der  Vormerkung.  Der  Vermerk  im  Grundbuch,
2.  Spalthälfte  wird  zu  fassen  sein;  Umgeschrieben  in  eine  Hypothek
für  eine  Darlehensforderung  von  30  000  Mark  nebst  4  vom  Hundert
jährlichen  Zinsen  seit  dem  1.  April  1900  für  den  Kaufmann  Wilhelm
Müller  zu  Berlin  unter  Bezugnahme  auf  die  Eintragungsbewilligung
von  und  nach  Erledigung  der  Verfügung  vom  2.  April  1900
(Blatt  40  und  45  der  Grundakten).  Eingetragen  am..  ...  Würde
der  Anstand  nicht  gehoben  worden  sein,  so  hätte  nunmehr  der  Grundbuchrichter
  den  Antrag  zurückzuweisen  und  die  Löschung  der  Vormerkung
von  Amtswegen  in  Spalte  9—11  zu  verfügen,  falls  es  sich  nicht  um
Erledigung  eines  weiteren  leicht  zu  hebenden  Anstandes  handelt.  In
letzteren  Falle  würde  er  berechtigt  sein,  eine  weitere  Zwischenverfügung
zu  erlassen.

Widerspruch.

Der  Fabrikant  Robert  Schultze  zu  Berlin  reicht  beim  Grundbuchamt
  ein  Urtheil  ein,  durch  welches  der  Eigenthümer  Heinrich  Lehmann
zu  Berlin  verurtheilt  ist,  die  Nichtigkeit  seiner  Eintragung  anzuerkennen