854  2.  Abtheilung:  Muster.
Nr.  4.
Kaufvertrag.

Vgl.  Theil  1I  S.  291  ff.  88  313,  416,  446,  449,  881,  383,
1113,  1117,  B.  G.B.,  88  13,  19,  31,  40,  G.B.O0.  §  5  G.O.  f.  Not.
§§  21  Nr.  1,  35,  40  G.K.G.,  Nr.  32,  59  Tarifstelle  St.  St.  G.

Verhandelt  Berlin,  den

Vor  dem  unterzeichneten  Notar  im  Bezirke  des  Königl.  Kammergerichts
  erschienen  heute:

1.  der  Rentier  Wilhelm  Lehmann

2.  der  Kaufmann  Heinrich  Müller.

Beide  hier  wohnhaft  und  persönlich  bekannt.

Die  Erschienenen  schlossen  folgenden  Kaufvertrag:

§  1.
Der  Rentier  Wilhelm  Lehmann  verkauft  das  ihm  gehörige,  zu
Berlin  straße  belegene,  im  Grundbuche  von  der  Friedrichstadt

Bd.  VI.  Blatt  Nr.  700  verzeichnete  Grundstück  mit  allem  Zubehör
an  den  Kaufmann  Heinrich  Müller  für  den  Preis  von  228000  Mk,
in  Buchstaben  Zwei  Hundert  und  acht  und  zwanzig  Tausend  Mark.

82.

Der  Kaufpreis  wird,  wie  folgt,  belegt:

1.  Käufer  hat  an  den  Verkäufer,  wie  dieser  quittirend  anerkennt,
heute  5000  Mk.,  in  Buchstaben  Fünf  Tausend  Mark  baar
gezahlt.

2.  Käufer  zahlt  ferner  bei  der  Auflassung  baar  15000  Mk,  in
Buchstaben  Fünfzehntausend  Mark,  an  den  Verkäufer.

3.  In  Anrechnung  auf  das  Kaufgeld  übernimmt  Käufer  diejenigen

  Schulden  des  Verkäufers  in  Höhe  von  zusammen
165  284  Mark,  in  Buchstaben  Ein  Hundert  Fünf  und  sechzig
Tausend  Zwei  Hundert  vier  und  achtzig  Mark,  für  welche  die
auf  dem  erkauften  Grundstück  in  der  dritten  Abtheilung  des
Grundbuchblattes  eingetragenen  Hypotheken  bestehen.

Verkäufer  verpflichtet  sich,  sobald  Käufer  als  Eigenthümer
im  Grundbuch  eingetragen  sein  wird,  den  Gläubigern  die
Schuldübernahme  gemäß  8  416  Absatz  2  des  Bürgerlichen