856  2.  Abtheilung:  Muster.

Käufer  und  Verkäufer  bewilligen  und  beantragen  die  Eintragung
der  Hypothek  für  das  Restkaufgeld  auf  dem  erkauften  Grundstück  nebst
dem  Vorrangsvorbehalt  und  die  Aushändigung  des  zu  ertheilenden
Hypothekenbriefs  an  den  Verkäufer.

§  3.
Verkäufer  bewilligt  und  beantragt  die  Eintragung  einer  Vormerkung
  zur  Sicherung  des  Anspruchs  auf  Eigenthumsübertragung.
Käufer  bewilligt  und  beantragt  die  Eintragung  einer  Vormerkung
zur  Sicherung  des  Anspruchs  auf  Löschung  der  im  Range  vorbehaltenen
  Hypothek.

§  4.
Die  Uebergabe  erfolgt  am  1.  April  1900.  Nutzungen  und  Lasten
gehen  vom  1.  April  1900  ab  auf  Käufer  über.
Die  Auflassung  soll  am  28.  März  1900  unter  dem  Vorbehatt
erfolgen,  daß  die  Eintragung  des  Eigenthumsübergangs  nicht  ohne  die
in  §§  2  und  3  bewilligten  Eintragungen  bewirkt  werden  darf.

8  6.

Verkäufer  bevollmächtigt  den  Rechtsanwalt  Hermann  Redlich
hierselbst  zur  Abgabe  der  Auflassungserklärung.

8  6.

Verkäufer  ist  nicht  verpflichtet,  das  Grundstück  von  den  in  der
zweiten  Abtheilung  des  Grundbuchblattes  eingetragenen  Rechten  zu
befreien.

Die  hinsichtlich  des  Grundstücks  bestehenden  Miethrechte  sind  dem
Käufer  bekannt.

Verkäufer  gewährleistet  dem  Käufer,  daß  ortsstatutarische  Beiträge
zu  den  Kosten  der  Straßenanlage  nicht  mehr  zu  bezahlen  sind.

*
Die  Kosten,  welche  durch  die  Beurkundung  dieses  Vertrages,  die
Auflassung,  sowie  die  Eintragung  der  Eigenthumsveränderung,  der

Hypothek  und  der  Vormerkungen  entstehen,  hat  einschließlich  der  Stempel
Käufer  zu  tragen.