860  2.  Abtheilung:  Muster.

Grundstücke  auf  den  Erwerber  die  obige  Verfügung  sich  nur  insoweit  ändern,
daß  in  Spalte  2  die  laufenden  Nummern  der  Grundstücke  anzugeben  sind.
Ueber  den  Fall,  daß  von  den  mehreren  auf  dem  gemeinschaftlichen  Grundbuchblatte
  eingetragenen  Grundstücken  eines  oder  einzelne  aufgelassen  werden,  vgl.
Form.  Nr.  10.

Ist  das  abzuschreibende  Grundstück  einzelbelastet,  so  ist  die  Belastung
ebenfalls  auf  das  neue  Grundbuchblatt  in  Abth.  II  oder  III  an  bereitester  Stelle
zu  übertragen  unter  Angabe  des  früheren  Grundbuchblattes.  Auf  dem  letzteren
wird  in  Spalte  Löschung  die  Uebertragung  vermerkt.  Dabei  wird  die  laufende
Nummer  des  übertragenen  Grundstücks  aus  dem  Bestandsverzeichniß  anzugeben
sein.  Auf  dem  alten  Grundstück  wird  die  Abschreibung  im  Bestandsverzeichniß  #
Spalte  14  vermerkt.  (Vgl.  die  Probeeintragung  zu  Nr.  5  Spalte  14  im  annlichen
  Formular.)

Nr.  6.

Auflassung  eines  im  Grundbuch  allein  eingetragenen
Grundstücks  mit  Vorlegung  der  Veräußerungsurkunde
und  Bewilligung  der  Eintragung  des  Restkaufgeldes.

Vgl.  88  873,  925,  1113  ff.  B.  G.B.;  §8  4,  13,  16,  19,  40,
41,  56  G.B.O.,  ferner  wie  bei  Nr.  4,  5,  vgl.  noch  88  3,  8,  10,
12,  37  ff.  Verf.  vom  20.  November  1899.

Es  erschienen
1.  der  Kaufmann  Heinrich  Müller
2.  der  Rentier  Wilhelm  Lehmann

beide  wohnhaft  z.

deim  Richter  persönlich  bekannt.

Der  Erschienene  zu  1.  Kaufmann  Heinrich  Müller  erklärte:  Mein
im  Grundbuche  von  .  Bo.Blatt  Nr.  berzeichnetes
Grundstück  habe  ich  durch  notariell  beurkundeten  Kaufvertrag
von  ..  an  den  Rentier  Wilhelm  Lehmann  verkauft.
In  diesem  Vertrage  ist  mir  von  demselben  Hypothek  für  das
Restkaufgeld  von  ..  bestellt  worden.

Als  eingetragener  Eigenthümer  des  gedachten  Grundstück
bewillige  ich,  daß  der  Rentier  Wilhelm  Lehmann  als
Eigenthümer  desselben  im  Grundbuche  eingetragen  werde,
unter  dem  Vorbehalte,  daß  die  Eintragung  dieser  Eigenthumsveränderung
  nicht  ohne  die  Eintragung  der  für  mich  bestellten

HOypothek  von  .  erfolgen  darf.