866  2.  Abtheilung:  Muster.

Für  diese  Forderung  ..  bestelle..  ..  an  de  im  Grundbuch
von  ..  .  ..  Band  .  .  .  Blatt  Nr.  verzeichneten  Grundstück
Hypothek.  Zugleich  bewillige  ...  und  beantrage  ..  die  Eintragug
der  Hypothek.

—  Der  Hypothekenbrief  soll  de  ..  ..  ausgehändigt  werden.  —
—  Die  Ertheilung  eines  Hypothekenbriefs  soll  ausgeschlossen  sein.  —
Die  Kostten

Nachdem  der  Richter  die  Betheiligten  darüber  befragt  hatte,  welches
Rechtsgeschäft  der  Auflassung  zu  Grunde  liege,  und  demnächst  geprüst
hatte,  ob  im  vorliegenden  Falle  bei  Aufnahme  einer  Urkunde  über  das
Veräußerungsgeschäft  der  Urkundenstempel  nicht  niedriger  sein  würde,
als  der  Auflassungsstempel,  erklärten  die  Betheiligten:

Eine  das  Veräußerungsgeschäft  enthaltende  Urkunde  wollen  wir
nicht  vorlegen.  «

Der  Richter  belehrte  die  Betheiligten  dahin,  daß,  wenn  eine
Urkunde  nicht  vorgelegt  werde,  der  Auflassungsstempel  entrichtet  werden
müsse  und  daß  der  zu  der  etwa  vorhandenen,  aber  nicht  vorgelegten
Urkunde  gesetzlich  erforderliche  Stempel  außer  dem  Auflassungsstempel
beizubringen  sei  oder,  wenn  er  bereits  verwendet  worden  sei,  nicht
erstattet  werden  könne.  Er  belehrte  die  Betheiligten  ferner  in  Gemäßheit
des  §  13  Abs.  2  und  des  §  16  Abs.  2  der  Allgemeinen  Verfügung  vom
29.  Februar  1896  (Justizministerialblatt  Seite  63)  über  die  Bestimmungen
für  die  Werthberechnung  und  über  die  für  den  Fall  der  Zuwiderhandlung
  drohende  Geldstrafe.

Die  Betheiligten  erklärten:

Der  Werth  des  Gegenstandes  der  Auflassung  beträgt  .  .  1.
Verfügung.
1.  Einzutragen  in  das  Grundbuch  von  ..  Band  .  Blatt

A.  Abtheilung  1,  Spalten  1—3:
Lfd.  Nr.  der  Grundstücke:
Aufgelassen  an  ten  ..  ...  und  eingetragen  am
..  ten  .  ..  19

B.  Abtheilung  III,  Spalten  1—4:
Lfd.  Nr.  der  Eintragung:
Lfd.  Nr.  der  belasteten  Grundstücke