882  2.  Abtheilung:  Muster.

Rechtskraft  versehene  Ausfertigung  des  Urtheils  des  Kgl.  Landgerichts
zu  Berlin  vom  1.  April  1900,  durch  welches  die  Verurtheilung  des
Beklagten  als  eingetragenen  Eigenthümers  zur  Auflassung  des  zu  Berlin
belegenen,  im  Grundbuche  des  Kgl.  Amtsgerichts  daselbst  von  den  Umgebungen
  Bd.  X  Blatt  Nr.  30  eingetragenen  Grundstücks  an  den  Erschienenen
  ausgesprochen  ist.
Derselbe  erklärte:
Ich  beantrage
meine  Eintragung  als  Eigenthümer  in  das  vorbezeichnete
Grundbuch.
Den  Werth  gebe  ich  auf  ..  .,  an.  Kosten  sind  von  mir
zu  erfordern.

Anm.:  Vgl.  R.E.  Bd.  XXXI  Seite  360.  Jastrow  in  seinem  Formulerbuch
  Bd.  II  Seite  161/162  Anm.  3  hält  den  obigen  Weg  für  unzulässig  und
meint,  daß  die  Auflassung  nur  im  Wege  der  Zwangsvollstreckung  erzwungen
werden  könne,  weil  die  Auflassung  bei  gleichzeitiger  Anwesenheit  der  Parteien
vor  dem  Grundbuchamt  erfolgen  müsse.  Aber  der  Inhalt  des  §  2  des  Preuß.
E.E.  G.  deckt  sich  im  Wesentlichen  mit  dem  des  §  925  B.  G.  B.  und  ebenso
derjenige  des  §  779  C.P.O.  mit  dem  des  §  894  der  neuen  Fassung.  Es
erscheint  daher  nicht  begründet,  die  bisher  in  der  Praxis  herrschend  gewesene
Auffassung  auszugeben.

Nr.  19.

Verzicht  auf  das  Eigenthum  an  einem  Grundystücke.

Vgl.  Theil  I  S.  333,  §  928  Abs.  1  B.  G.  B.,  §  10  Nr.  3  Verf.  vom
20.  Nov.  1899,  §§  62,  43  G.K.G.,  Art.  30  unter  VII  Preuß.  A###.
z.  G.  B.O.  «  .

Als  eingetragener  Eigenthümer  des  zu  Berlin  belegenen  im  Grund—
buche  des  Königlichen  Amtsgerichts  daselbst  Bd.  II  Blatt  Nr.  12
verzeichneten  Grundstücks  erkläre  ich,  daß  ich  auf  mein  Eigenthum  an
diesem  Grundstücke  verzichte.

Ich  beantrage.

den  Verzicht  in  das  Grundbuch  einzutragen.
Die  vorstehende  Unterschrift  .......
...........  hiermit  beglaubigt.

Anm.  Der  Verzicht  ist  in  Abth.  1  Spalte  3  einzutragen,  z.  B.  in  der
Form  zur  laufenden  Nummer  ..  ..  Der  Eigenthümer  hat  auf  sein  Eigenthum
am  Grundstücke  verzichtet.  Eingetragen  am  .  ...