886  2.  Abtheilung:  Muster.

Stempel  und  Kosten  übernehme  ich.
Den  Werth  geben  wir  auf  an.

Auf  den  Kaufpreis  verschulde  ich,  der  Erschienene  zu  2)  den  Betrag
von  3000  Mark.  Dieses  Kapital  soll  vom  1.  April  1900  ab  mit
jährlich  4  v.  H.  in  vierteljährlichen,  am  Ersten  jeden  Kalendervierteljahres
  fälligen  Theilen  verzinst  werden.  Die  Zahlung  soll  6  Monate
nach  Kündigung  erfolgen.

Ich  bewillige  die  Eintragung  einer  Hypothek  für  diese  Forderung
in  das  Grundbuch,  indem  ich  gleichzeitig  folgendes  bestimme:

1.  der  Gläubiger  soll  berechtigt  sein,  sich  den  zu.  ertheilenden

Hypothekenbrief  von  dem  Grundbuchamt  aushändigen  zu  lassen.

2.  wenn  der  Gläubiger  dem  Eigenthümer  des  belasteten  Erbbaurechts
  die  Hypothek  kündigt,  ohne  den  Hypothekenbrief  vorzulegen,
  so  ist  der  Eigenthümer  nicht  berechtigt,  aus  diesem
Grunde  die  Kündigung  zurückzuweisen.

3.  bei  Fälligkeit  der  Forderung  ist  auf  Verlangen  des  Eigenthümers
  der  Gläubiger  verpflichtet,  gegen  Empfang  des  Betrages,
  für  welchen  das  Erbbaurecht  haftet,  die  Hypothekenforderung
  ohne  Gewährleistung  und  auf  Kosten  des
Eigenthümers  an  einen  von  diesem  zu  benennenden  Dritten
abzutreten.

Nr.  23.

Antrag  auf  Eintragung  einer  der  Höhe  nach  vereinbarten
  Nothwegsrente.

Vgl.  Theil  1  S.  384,  §§  914  Abs.  2,  917  Abs.  2  B.  G.  B.  888,
21  G.B.O.,  §  11  Verf.  v.  20.  Nov.  1899,  88  42,  59  G.K.G.,  Tarisstelle
  Nr.  36  St.  St.G.

Als  Eigenthümer  des  im  Grundbuche  von  Friedrichsfelde  Bd.  X
Blatt  12  eingetragenen  Grundstücks  habe  ich  meinem  Nachbarn,  dem
Ackerbürger  Wilhelm  Lehmann,  ebendaselbst,  den  über  das  genannte
Grundstück  führenden  Fahrweg  zur  Benutzung  als  Nothweg  eingeräumt.
Die  Höhe  der  dem  jeweiligen  Eigenthümer  meines  Grundstücks  von
dem  jeweiligen  Eigenthümer  des  Nachbargrundstücks,  welches  im  Grundbuche
  von  Friedrichsfelde  Bd.  X  Blatt  Nr.  13  eingetragen  ist,  zu  entrichtenden
  Rente  haben  wir  auf  jährlich  30  Mk.,  zahlbar  am  1.  Juli