2.  Abtheilung:  Muster.  887

vereinbart.  Wir  bewilligen  und  beantragen  die  Eintragung  der  Rente
in  die  Grundbücher  der  genannten  Grundstücke.

Die  vorstehende  Unterschriftde
...............  wird  beglaubigt.

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Anm.  1.  Wenn  die  vertragsmäßig  festgesetzte  Rente  niedriger  ist,  als
die  gesetzliche,  so  ist  die  Zustimmung  der  an  dem  Grundstück,  dessen  Eigenthümer
das  Recht  auf  die  Rente  zusteht,  Berechtigten  erforderlich  (§§  876  Abs.  2,  877
B.  G.  B.).  Der  Grundbuchrichter  hat  dies  zu  beachten,  weil  ihnen  die  Rente
an  Stelle  der  überbauten  Fläche  haftet  (§8  1126,  1107  B.  G.  B.)  Die  Bestimmung
  des  §  21  G.B.O.  findet  hier  keine  Anwendung,  weil  diese  die  Eintragbarkelt
  des  Rechtes  voraussetzt,  diese  der  Ueberbau=  und  Nothwegsrente  fehlt.

Anm.  2.  Der  Eintragungsvermerk  kann  lauten:
„Einzutragen  in  das  Grundbuch  von  Friedrichsfelde  Bd.  X  Bl.
Nr.  13  Abth.  II  Sp.  1—3

Eine  vertragsmäßig  festgestellte  Ueberbaurente  von  30  Mark
jährlich  unter  Bezugnahme  auf  die  Eintragungsbewilligung
von  ...  (S.  der  Grundakten).  Eingetragen  am.
„Einzutragen  in  das  Grundbuch  von  Friedrichsfelde  Bd.  X  Bl.
Nr.  12  Bestandsverzeichniß  II  Sp.  1—3  Nr.  1  «
„Die  auf  dem  Grundstücke  Band  X  Bl.  Nr.  13  in  Abth.  I
Nr.  .  .  eingetragene  jährliche  Ueberbaurente  von  30  Mark

hier  vermerkt  an

Nr.  24.

Antrag  auf  Eintragung  des  Verzichts  auf  eine
Ueberbaurente.

Vgl.  Theil  I  S.  384,  §  914  Abs.  2  B.  G.  B.;  §  11  Nr.  4
Verf.  vom  20.  Nov.  1899;  88  42,  62  G.K.G.

Auf  einem  Theil  meines  im  Grundbuch  von  Friedrichsfelde  Bd.  X
Bl.  Nr.  12  eingetragenen  Grundstücks  hat  mein  Nachbar,  der  Rentier
Heinrich  Lehmann,  daselbst,  eine  Waschküche  und  einen  Stall
gebaut.

Ich  verzichte  auf  die  mir  gesetzlich  zustehende  Rente  für  den
Ueberbau.  .

Ich,  Heinrich  Lehmann,  eingetragener  Eigenthümer  des  Nachbargrundstücks
  Bd.  X  Blatt  Nr.  13  desselben  Grundbuchs,  nehme  diese
Erklärung  an.