2.  Abtheilung:  Muster.  891

in  seinen  einzelnen  Räumen  vorgezeigt  und  ihn  sämmtlichen  Miethern
dieses  Grundstücks  als  Nießbrauchberechtigten  vorgestellt.

§  3.

Herr  Lehmann  nimmt  diese  Erklärungen  an  und  verpflichtet  sich,
das  ihm  übergebene  vorgedachte  Grundstück  ordnungsgemäß  zu  unterhalten,
  für  die  Instandhaltung  desselben  zu  sorgen,  aus  den  Miethen
die  laufenden  Abgaben,  Unkosten  und  Reparaturkosten  zu  berichtigen
ud  demnächst  von  den  Miethen  die  laufenden  Zinsen  der  gegenwärtig
auf  dem  Grundstücke  haftenden  Hypotheken=  und  Grundschulden  —  einschließlich
  der  ihm  zustehenden  —  nach  der  Rangordnung  zu  zahlen,
sowie  sonstige  Jahreszahlungen,  für  welche  das  Grundstück  haftet,  zu
leiten  und  den  dann  noch  verbleibenden  Rest  auf  sein  im  §  1  bezeichnetes
  Kapital  von  60000  Mk.  zu  behalten  und  zu  verrechnen.

8  4.

Herr  Lehmann  verpflichtet  sich,  zum  Schluß  eines  jeden  Jahres,
abschließend  mit  dem  31.  Dezember,  spätestens  bis  zum  15.  Januar
des  nächstfolgenden  Jahres  Herrn  Müller  Rechnung  zu  legen.

Die  Rechnung  gilt  als  genehmigt,  wenn  der  Eigenthümer  Herr
Müller  nicht  binnen  zwei  Wochen  nach  Empfang  derselben  die  einzelnen
Ausstellungen  Herrn  Lehmann  schriftlich  anzeigt.

8  5.

Das  dem  Herrn  Lehmann  eingeräumte  Nießbrauchsrecht  erreicht
sein  Ende,  sobald  derselbe  wegen  seiner  Hypothekenforderung  von
60000  Mk.  und  Zinsen  befriedigt  sein  wird.  Es  soll  jedoch  dem  Herrn
Müller  freistehen,  Herrn  Lehmann  wegen  seiner  Forderung  durch
baare  Zahlung  jederzeit  zu  befriedigen.

g  6.

Der  eingetragene  Eigenthümer  Herr  Müller  bewilligt  die  Eintragung
  des  dem  Gläubiger  Herrn  Lehmann  eingeräumten  Nießbrauchsrechts
  in  Abth.  II  des  im  §  1  bezeichneten  Grundbuchs.  Beide  beantragen
  dessen  Eintragung  im  Grundbuch.

87.
Die  Kosten  dieses  Vertrages,  der  Eintragung  in  das  Grundbuch
und  späteren  Löschung  der  Rückgewähr,  sowie  den  Stempel  trägt  der