896  2.  Abtheilung:  Muster.

a)  50  Ltr.  Roggen,  400  Ltr.  Kartoffeln,  50  Ltr.  Weizen,  5
Festmeter  Lang=  und  Brennholz  u.  s.  v.  lalles
von  mittlerer  Art  und  Güte,  wie  es  bei  ordnungsmäsiger
Wirthschaft  auf  dem  dem  Käufer  überlassenen  Grundstick
gewonnen  wird.  Sollte  einer  der  Berechtigten  versterben,
so  sollen  die  Leistungen  zu  2  nur  zur  Hälfte  an  den  Ueberlebenden
  abgeführt  werden.]

[Falls  der  Verkäufer  die  Bewirkung  einer  dieser  Leistungen  zu  2
unterläßt,  so  steht  ihm  nicht  die  Befugniß  zu,  um  deswillen  den  Gutsüberlassungs-Vertrag
  rückgängig  zu  machen.

Sollte  durch  das  Verhalten  des  Verkäufers  eine  Störung  in  den
persönlichen  Beziehungen  zu  den  berechtigten  Lehmann'schen  Eheleuten
veranlaßt  werden,  sodaß  den  letzteren  nicht  zugemuthet  werden  kann,
die  Wohnung  auf  dem  Grundstücke  zu  behalten,  so  hat  der  Verkäufer
den  für  die  Beschaffung  einer  anderen  angemessenen  Wohnung  erforderlichen
  Aufwand,  sowie  den  Schaden  zu  ersetzen,  der  daraus  entsteht,
daß  die  Berechtigten  die  ihnen  zukommenden  Leistungen  gemäß  Nr.  2
nicht  auf  dem  Grundstücke  in  Empfang  nehmen  können.  Die  Leh—
mann'schen  Eheleute  sind  auch  berechtigt,  an  Stelle  jener  Leistungen
eine  jährliche  Rente  von  300  Mk.  zu  verlangen,  die  nach  dem  Tode
des  einen  Elterntheils  auf  150  Mk.  ermäßigt  wird.

Sollten  die  Lehmann'schen  Eheleute  ihrerseits  eine  solche  Störung
der  persönlichen  Beziehungen  zu  dem  Käufer  veranlassen,  daß  diesem
nicht  zugemuthet  werden  kann,  das  fernere  Wohnen  auf  dem  Grundstücke
  zu  gestatten,  so  ist  Käufer  berechtigt,  die  Räumung  der  Wohnug
gegen  vorhergehende  dreimonatliche  Kündigung  zu  verlangen  und  statt
dessen  den  Lehmann'schen  Eheleuten  eine  jährliche  Rente  von  600  M
zu  gewähren.

Als  Höchstbetrag  des  Werthersatzes  des  Leibgedinges  einschließlich
des  Wohnungsrechts  werden  10  000  Mk.  i.  B.  Zehntausend  Marh
festgesetzt.

«  §4.

Der  Käufer  erklärt  sich  wegen  seines  väterlichen  Erbtheils  durch

die  Gutsüberlassung  für  abgefunden.

865.
Der  Käufer  bewilligt  und  beantragt  die  Eintragung  des  im  83
gedachten  Leibgedinges  und  Höchstbetrages  des  Werthersatzes  für  die