2.  Abtheilung:  Muster.  897

Erschienenen  zu  1  und  2  mit  dem  Range  unmittelbar  hinter  den  zur
Zeit  bestehenden  Belastungen  und  mit  dem  Vorrange  vor  der  gemäß
g  2  einzutragenden  Sicherungs-Hypothek.

86.
Die  Uebergabe  des  Grundstücks  soll  am  1.  April  1900  erfolgen,
Nutzungen  und  Lasten  von  diesem  Tage  ab  auf  den  Käufer  übergehen.
Die  Auflassung  soll  am  2.  April  1900  stattfinden.

87.
Verkäufer  ist  nicht  verpflichtet,  das  Grundstück  von  den  in  der
2.  Abtheilung  des  Grundbuchblattes  eingetragenen  Rechten  zu  befreien.

8  8.

Die  Kosten,  welche  durch  die  Beurkundung  dieses  Vertrages  sowie
der  Auflassung,  Eintragung  der  Eigenthumsveränderung,  des  Leibgedinges
  und  der  Hypothek  entstehen,  hat  einschließlich  der  Stempelund
  der  Umsatzsteuer  der  Käufer  zu  tragen.

Anm.  1.  Das  Eingeklammerte  hat  den  Inhalt  der  8§  5,  6,  3,  7—9  des
Art.  45  Preuß.  A.G.-z.  B.  G.  B.  ausgenommen.  Es  kann  weggelassen  werden,
soweit  es  die  subsidiären  Bestimmungen  des  Gesetzes  enthält,  und  anderenfalls
durch  Bezugnahme  z.  B.  auf  §  8  kürzer  gefaßt  werden.

Anum.  2.  Die  Eintragung  der  Eigenthumsveränderung  und  der  Sicherungshypothek
  erfolgt  wie  bei  Nr.  5  ff.,  37.  .

Anm.  3.  Das  Leibgedinge  wird  in  der  Abtheilung  2  Spalte  3  eingetragen
  mit  folgender  Formulirung:  „Ein  Leibgedinge  für  die  Heinrich

Lehmann'schen  Eheleute  nach  Maßgabe  des  Kaufoertrages  vom  ......  eingetragen
  am  .  .  .  ..
Nr.  31.
Notarielle  Schuldurkunde  mit  Hypothekenbestellung  und
Vollstreckungsklausel.

Vgl.  Theil  1  S.  478ff.,  750;  88  1113,  1115  B.  G.B.,  13,  19,  29,
40,  41,  55,  56  ff.  G.  B.O.  88  794  Nr.  5,  800  C.  P.  O.,  88  175  bis
179  R.G.  fr.  G.,  Art.  45  ff.,  64,  95  Pr.  G.  fr.  G.;  §§  34,  58,  64,
65,66  G.K.G.,  §§  5,  8,  9,  10  G.O.  f.  N.,  Tarifstelle  Nr.  56  sub  1,
§9  Abs.  2  St.  St.G.

Oberneck,  Grundbuchrecht.  2.  Aufl.  57