900  2.  Abtheilung:  Muster.

Unter  Uebernahme  sämmtlicher  Kosten  beantrage  ich:

Diese  Verhandlung  einmal  für  meine  Gläubigerin  auszufertigen
  und  die  Ausfertigung  zu  den  Grundakten  behufse
Eintragung  und  Bildung  eines  Hypothekenbriefs  einzureichen.

Das  Protokoll  wurde  in  Gegenwart  des  Notars  vorgelesen,  von
den  Betheiligten  genehmigt  und  von  ihnen  eigenhändig,  wie  folgt,

unterschrieben.
Unterschrift.

Vorstehendes  in  das  Notariatsregister  des  Jahres  1900  unter
Nr.  eingetragene  Protokoll  wird  hiermit  für  die  Bank  zu.
auf  deren  Antrag  vom  11.  d.  M.  zum  zweiten  Male  mit  dem  Bemerken
  ausgefertigt,  daß  derselben  auch  die  erste  Ausfertigung  ertheilt  ist.

Diese  Ausfertigung  wird  der  Bank  zu  ..  ...  auf  ihren  gedachten
Antrag  zum  Zwecke  der  Zwangsvollstreckung  gegen  den  Bauunternehmer
Wilhelm  Müller  hierselbst  .  .  straße  Nr.  wohnhaft  in  das
in  vorstehender  Verhandlung  bezeichnete  Grundstück  wegen:

a)  des  in  vorstehender  Verhandlung  aufgeführten,  auf  dem  dort
bezeichneten  Grundstücke  Abth.  Drei  Nr.  heaftenden  Kapitals
von  Sechzig  Tausend  Mark  und

b)  der  von  diesem  Kapitale  am  1.  April  d.  J.  für  die  Zeit  vom
1.  Januar  bis  zum  31.  März  d.  J.,  also  pro  erstes  Quartal
d.  J.  fällig  gewordenen  Zinsen  im  Betrage  von  Sieben  Hunder
fünfzig  Mark

mit  dem  Bemerken  hierdurch  ertheilt,  daß  die  Fälligkeit  des  Kapitals
der  Sechzig  Tausend  Mark  eingetreten  ist,  weil  die  vorstehend  zu  h)
aufgeführten  Zinsen  pro  erstes  Quartal  dieses  Jahres  innerhalb  der
obligationsmäßigen  Frist  nicht  bezahlt  sind.

Berlin,  den

(Siegel  des  Notars)
Unterschrift
Notar  im  Bezirk  des  Königl.  Preuß.  Kammergerichts.

Anm.  1.  Bei  diesem  Muster  einer  einseitig  vom  Schuldner  ausgestellten
Schuldurkunde  und  Hypothekenbestellüng  ist  davon  ausgegangen,  daß  die  Urkunde
dem  Gläubiger  oder  für  ihn  an  den  Notar  als  seinen  Vertreter  ausgehändigt
ist  und  der  Gläubiger  selbst  oder  der  Notar  den  Antrag  auf  Eintragung  beim
Grundbuchamt  stellt.  Durch  den  Empfang  der  Urkunde,  durch  die  Stellung
des  Antrags  beim  Grundbuchamt  und  Entgegennahme  des  zu  ertheilenden  Hypothekenbriefs
  giebt  der  Gläubiger  sein  Einverständniß  mit  dem  Inhalt  der  Urkunde
zu  erkennen.  Natürlich  steht  nichts  im  Wege,  die  Erklärung  des  Gläubigers