904  2.  Abtheilung:  Muster.

Nr.  33.

Bewilligung  einer  Hypothek  ohne  Schuldurkunde.
Vgl.  Theil  I  S.  485,  §  58  Nr.  3  G.B.O.,  §  43  Nr.  1  G.K.G.
Tarifstelle  58  III  St.  St.G.  und  die  Citate  bei  Nr.  31.
Hiermit  bewillige  und  beantrage  ich
die  Eintragung  einer  Hypothek  von  10000  Mk.  nebst  4%  Zinsen  seit
dem  1.  April  1900  für  eine  Darlehensforderung  auf  meinem  in  Berlin
belegenen  im  Grundbuch  von  der  Friedrichstadt  Bd.  VI  Blatt  Nr.  600
verzeichneten  Grundstücke  für  den  Rentier  Heinrich  Lehmann
zu  Berlin.
Eine  Schuldurkunde  ist  nicht  ausgestellt.
Der  zu  ertheilende  Hypothekenbrief  ist  dem  Gläubiger  auszuhändigen.
Kosten  sind  von  mir  zu  erfordern.

Es  folgt  der  Beglaubigungsvermerk.

Anm.  Die  Zins=  und  Zahlungsmodalitäten  sind  die  gesetzlichen  (ogl.
Theil  1  S.  493).

Nr.  34.

Antrag  des  Grundstückseigenthümers  auf  Eintragung
eines  Widerspruchs  wegen  unterbliebener  Hingabe  des
Darlehens  bei  einer  Buchhypothek.

Vgl.  Theil  1  S.  677,  §  1139  B.  G.  B.,  88  13,  29  G.  B.O.
§  14  Verf.  v.  20.  November  1899.

Auf  dem  im  Grundbuche  von  den  Umgebungen  Bd.  22,  Blatt
Nr.  6  verzeichneten  Grundstücke,  als  dessen  Eigenthümer  ich  eingetragen
bin,  ist  für  den  Kaufmann  Heinrich  Lehmann  zu  Berlin  eine
Darlehenshypothek  von  20000  Mk.  nebst  4½  %  Zinsen  seit  dem
1.  April  1900  unter  Bezugnahme  auf  die  Eintragungsbewilligung  vom
28.  März  1900  am  29.  März  1900  eingetragen.

Dieses  Darlehen  habe  ich  nicht  erhalten  und  beantrage  einen
Widerspruch  in  das  Grundbuch  einzutragen.

Berlin,  den  10.  April  1900.

Es  folgt  der  Beglaubigungsvermerk.

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Anm.  Die  Eintragung  des  Widerspruchs  erfolgt  in  Spalte  Veränderungen,

z.  B.  Widerspruch  wegen  unterbliebener  Hingabe  des  Dahrlehns.  Eingetragen
am  .  .  ...