J.  Abtheilung:  Muster.  905

Nr.  35.
Vorrangs-Einräumung.

Val.  Theil  I  S.  198ff,  §  880  B.  G.B.,  88  55,  62  G.B.O,
§612  Verf.  v.  20.  November  1899,  88  34,  21  Nr.  3,  §  60  G.K.G.,
§  5  G.O.  f.  Not.;  Tarifstelle  Nr.  74  St.  St.  G.

Vor  dem  unterzeichneten  Notar  im  Bezirk  des  Königl.  Kammergerichts
  zu  Berlin  erschienen  heute
1.  Der  Rentier  Gustav  Schultze,
2.  der  Bauunternehmer  Fritz  Wolff,
3.  der  Kaufmann  Rudolf  Neumann,

sämmtlich  zu  Berlin  wohnhaft  und  persönlich  bekannt.

Der  Erschienene  zu  1,  der  Rentier  Gustav  Schultze,  erklärt:

Auf  dem  zu  Berlin  belegenen,  im  Grundbuche  des  Königl.  Amtsgerichts
  I  von  den  Umgebungen  Bd.  I  Blatt  Nr.  97  verzeichneten
Grundstücke  sind  für  mich  in  Abth.  III  Nr.  4  zur  lfd.  Nr.  2
30000  Mk.  nebst  4%  Zinsen  eingetragen.

Ich  räume  der  unter  Nr.  6  für  den  Kaufmann  Heinrich  Müller
zu  Berlin  eingetragenen  Hypothek  von  60000  Mk.  nebst  4%  Zinsen
den  Vorrang  vor  der  erstgedachten  Post  ein  und  bewillige  die  Eintragung
  dieser  Rangänderung  im  Grundbuche.

Ich,  der  unterzeichnete  Bauunternehmer  Fritz  Wolff  stimme  als
Eigenthümer  des  belasteten  Grundstücks  dieser  Vorrangseinräumung  zu
und  übernehme  Kosten  und  Stempel  der  Eintragung.

Ich,  der  unterzeichnete  Kaufmann  Rudolf  Neumann  stimme
dieser  Vorrangs-Einräumung  als  Nießbrauchsberechtigter  an  der  zurücknetenden
  Post  ebenfalls  zu.

Das  Protokoll  wurde  vorgelesen  u.  s.  w.

Berlin,  den

Der  Notar.

Der  beurkundende  Notar  wird  sodann  folgenden  Antrag  stellen:
Zu  den  Grundakten  des  Grundbuchs  Band  1  Blatt  Nr.  97  überreiche
  ich:
1.  die  notarielle  Urkunde  von  .  ...
2.  Die  Hypothekenbriefe  über  die  in  der  Urkunde  gedachten
  beiden  Posten  mit  dem  Antrage:  die  Vorrangs-Einräumung
  im  Grundbuche  einzutragen.