2.  Abtheilung:  Muster.  917

2.  Es  sind  10  Grundschuldbriefe  auf  den  Inhaber  zu  je  10000  Mark
—  Zehntausend  Mark  —  herzustellen  und  an  die  Aktiengesellschaft
.......  zu.......zuzustellen.

3.  Kosten  sind  von  der  Aktiengesellschaft  zu  erfordern.

Aum.  2.  Eine  mechanische  Vervielfältigung  der  Theilgrundschuldbriefe
ist  nach  870  Abs.  2.  G.  B.  O.  zulässig  und  wird  geboten  sein,  wenn  die  Inhabergrundschuld
  von  erheblichem  Betrage  ist  und  in  vielfache  Theile  zerlegt  wird.
In  der  Regel  wird  dann  der  betr.  Aussteller  dem  Grundbuchamt  die  entsprechende
Anzahl  der  durch  mechanische-  Vervielfältigung  hergestellten  (vorgedruckten)
Formulare  der  Theilinhabergrundschuldbriefe  übermitteln.

Anm.  3.  Wegen  der  staatlichen  Genehmigung  siehe  Theil  I  S.  700/701.

Aum.  4.  Der  Reichsstempel  nach  2a  Reichsstempeltarif  dürfte  zu  erheben
sein,  wenn  die  Inhabergrundschuldbriefe  für  den  Handelsverkehr  bestimmt  sind.
(Vgl.  Weißler,  Formulorbuch  S.  40.)

Nr.  46.
Bestellung  einer  Rentenschuld.

Vgl.  88  1199  ff.  B.  G.B.,  88  13,  19,  40,  41,  55,  56  ff,  70  G.  BO.,
85  G.O.  f.  N.;  §§  43,  59,  65,  66  G.K.G.;  Tarifstelle  Nr.  58  III.
St.  St.  G.;  88  12,  38  Abs.  4  Vfg.  vom  20.  November  1899.

Ich,  der  unterzeichnete  Eigenthümer,  bewillige  und  beantrage,  daß
für  den  Rentier  Heinrich  Müller  wohnhaft  in  Berlin  Alexanderstraße
  30,  eine  Rentenschuld  von  jährlich  1200  M.,  in  Buchstaben
zwölfhundert  Mark,  vom  1.  April  1900  ab  in  vierteljährlichen  Theilen,
am  1.  jedes  Kalendervierteljahrs  zu  entrichten,  mit  30000  M.,  in
Buchstaben  dreißigtausend  Mark,  ablösbar,  auf  meinem  im  Grundbuche
von  der  Friedrichstadt  Band  III  Blatt  Nr.  100  verzeichneten  Grundstück
  eingetragen  werde.

Der  zu  ertheilende  Rentenschuldbrief  soll  an  den  Gläubiger  ausgehändigt
  werden.

Die  Kosten  sind  von  mir  zu  erfordern.

Es  folgt  der  Beglaubigungsvermerk.

Anm.  1.  Der  Vermerk  in  Abth.  III  Spalte  1—4  könnte  lauten:

1200  Mark,  in  Buchstaben  Zwölfhundert  Mark,  vom  1.  April  1900
an  jährlich  in  vierteljährlichen  Theilen  am  1.  jedes  Kalendervierteljahrs
  zahlbare  Rentenschuld  ablösbar  mit  30000  Mark,  in  Buchstaben
Dreißigtausend  Mark,  für  den  Rentier  Heinrich  Müller  in  Berlin
Alexanderstraße  30,  eingetragen  am.

Anm.  2.  Ist  eine  Buchrentenschuld  bestellt,  so  wird  der  Inhalt  der  Bewilligung
  die  Erklärung  enthalten  müssen:  „die  Ertheilung  eines
Rentenschuldbriefs  soll  ausgeschlossen  sein.“

Anm.  3.  Das  Muster  schließt  sich  dem  im  Just.  Min.  ausgearbeiteten  an.