918  2.  Abtheilung:  Muster.
Nr.  47.
Abtretung  einer  Briefhypother.

Vgl.  Theil  I  S.  549,  §§  1153,  1154  ff.  B.  G.  B.,  8§  13,  26
Abs.  1,  29,  40—42,  55,  62  G.B.tO.;  §  5  G.O.  f.  N.;  88  42,  33
34  G.K.G.,  Tarifstelle  Nr.  2  St.  St.G.;  §  12  Abs.  2  Verfügung  von
20.  November  1899.

Die  für  mich  auf  dem  zu  Berlin  belegenen,  im  Grundbuche
  von  der  Friedrichstadt  Band  VI  Blatt  Nr.  700  verzeichneten
  Grundstück  in  der  dritten  Abtheilung  unter  Nr.  4
eingetragene  Forderung  von  zwanzigtausend  M.,  zu  4½  vom
Hundert  jährlich  verzinslich,  trete  ich  nebst  den  Zinsen
vom  1.  April  1900  hiermit  unter  Uebergabe  des  Hypothekenbriefes
  an  den  Rentier  Wilhelm  Lehmann  zu  Berlin,
..  .  .  straße  Nr.  ab.

Kosten  übernehme  ich.

Berlin,  den  20.  März  1900.

Es  folgt  der  Beglaubigungsvermerk.

Anm.  1.  Nach  §  26,  Abs.  1  G.B.  O.  genügt  die  beglaubigte  Abtretungserklärung.
  Der  neue  Gläubiger  wird  dann  folgenden  Antrag,  der  nach  §  30
G.B.O.  nicht  der  Beglaubigung  bedarf,  zu  den  Grundakten  stellen:

Unter  Ueberreichung  der  beglaubigten  Abtretungserklärung  vom
20.  März  1900  und  des  Hypothekenbriefes  über  die  darin  bezeichneie
Post  beantrage  ich

die  Abtretung  in  das  Grundbuch  einzutragen,  den  Hypothekenbrief

mir  zuzustellen  und  die  Kosten  von  dem  bisherigen  Gläubiger  z

erfordern.

Anm.  2.  Wegen  der  Verfügung  vgl.  das  amtliche  Formular  Nr.  49.

Nr.  48.
Abtretung  einer  Buchhypothek.
Vgl.  Theil  I  S.  555,  und  die  Citate  bei  der  vorigen  Nummer,

Auf  dem  zu  Berlin  belegenen,  im  Grundbuche  von
der  Friedrichstadt  Band  VI  Blatt  Nr.  700  verzeichneten