2.  Abtheilung:  Muster.  921

Die  für  mich,  den  unterzeichneten  Rentier  Friedrich  Schulze,
auf  dem  zu  Berlin  in  der  ....  straße  Nr.  ....  belegenen,  im  Grundbuch
  des  Kgl.  Amtsgerichts  I  Berlin  von  den  Umgebungen  Bl.
Blatt  Nr.  verzeichneten  Grundstücke  in  der  3.  Abtheilung  Nr.  .  ..
eingetragene  Hypothekenforderung  von  6000  Mk.  (Sechstausend  Mark)
nebst  Zinsen  seit  dem  1.  April  1900  trete  ich  hiermit  unter  Uebergabe
des  Hypothekenbriefs  an  den  Kaufmann  Heinrich  Lehmann  hierselbst
......  straßeNr..—-ab.

Wir  die  Unterzeichneten,  der  Eigenthümer  Wilhelm  Müller
und  der  neue  Gläubiger  Heinrich  Lehmann,  vereinbaren  hinsichtlich
der  abgetretenen  Hypothekenforderung  folgende  Aenderungen.

Das  Kapital  ist  vom  1.  April  1900  ab  statt  der  bisherigen
4½  vom  Hundert  mit  4  vom  Hundert  jährlich  zu  verzinsen
und  ohne  Kündigung  bei  pünktlicher,  d.  h.  innerhalb  der  ersten
8  Tage  eines  jeden  Quartals  erfolgender  Zinszahlung  am
1.  April  1910  zahlbar;  bei  nicht  pünktlicher  Zinszahlung
soll  das  Kapital  sofort  fällig  und  rückzahlbar  sein.  Wir
bewilligen  die  Eintragung  dieser  Aenderung  in  das  Grundbuch.

Ich,  der  unterzeichnete  Eigenthümer  beantrage  die  Löschung
des  ½  %  und  übernehme  die  Abtretungs=  und  Eintragungskosten.
  ,

Ich,  der  unterzeichnete  Erwerber  der  Hypothek,  überreiche
den  Hypothekenbrief  und  beantrage,  die  Abtretung  und  Aenderung
  der  Zins=  und  Zahlungsbedingungen  auf  Kosten  des.
Herrn  Müller  in  das  Grundbuch  einzutragen.

Es  folgt  der  Beglaubigungsvermerk.

Anm.  1.  Vgl.  wegen  des  Stempels  die  Entscheidung  des  Reichsgerichts
vom  27.  Oktober  1898,  J.  M.  Bl.  1899  S.  45ff.;  wegen  der  Berechnung  des
Werthes  ogl.  Blätter  für  Rechtspflege  im  Bezirk  des  Kammergerichts  1898

Aum.  2.  Die  Eintragung  wird  in  Abth.  III  Sp.  6—7  bewirkt  und  ist
auf  dem  Hypothekenbriefe  zu  vermerken.  Hinsichtlich  der  herabgesetzten  Zinsen
hat  die  Löschung  auf  Antrag  des  Eigenthümers  zu  erfolgen  und  zwar,  wenn.
die  Zinsen  in  Sp.  4—4  eingetragen  waren,  in  der  Hauptspalte  Veränderungen
(Sp.7),  sodaß  der  Vermerk  lauten  könnte:

Der  Zinssatz  ist  vom  1.  April  1900  auf  4%  herabgesetzt  und  das
½/%%  seit  diesem  Tage  geläscht.

Hatte  gegenüber  der  Eintragung  in  Sp.  1—4  eine  Zinserhöhung  stattgesunden,
  welche  in  Spalte  Veränderungen  eingetragen  worden  war,  so  ist  das
zu  löschende  /½  %  in  der  Nebenspalte  Löschung  (Sp.  8)  einzutragen.