930  2.  Abtheilung:  Muster.

der  Maßgabe,  daß  an  die  Stelle  der  bisherigen  Forderung  eine  seit
dem  1.  April  1900  zu  4  vom  Hundert  verzinsliche  Forderung  gesetzt
ist  unter  Bezugnahme  auf  die  Eintragungsbewilligung  vom  .  ..  ...
Von  den  Zinsen  ist  das  1%  seit  dem  1.  April  1900  gelöscht.
Eingetragen  an

Vgl.  noch  Bl.  f.  R.  1900  S.  31.

Nr.  57.

Aenderung  einer  Hypothek  durch  Wechsel  der  persönlichen
Forderung.
Vgl.  Theil  1  S.  469,  8§  1180,  1119  B.  G.B.  8  65  Abs  2
G.  B.O.;  §  12  der  Verf.  vom  20.  November  1899,  §  5  G.O.  f.  N.,
§§  33  ff.,  60,  66  G.K.G.,  Tarifstelle  Nr.  58  1  St.  St.G.

Vor  dem  unterzeichneten  Notar  im  Bezirke  des  Königl.  Kammergerichts
  zu  Berlin  erschienen  heute:
1.  der  Hypothekenmakler  Ernst  Müller,
2.  der  Bauunternehmer  Fritz  Heinrich,
beide  zu  Berlin  Andreasstraße  70  wohnhaft  und  persönlich  bekannt.
Der  Erschienene  zu  2)  erklärte:

Auf  meinem  zu  Berlin  gelegenen,  im  Grundbuche  von  der  Friedrichstadt
  Band  X  Blatt  Nr.  300  verzeichneten  Grundstück  ist  in  der
3.  Abth.  unter  Nr.  4  eine  Buchhypothek  für  eine  dem  Erschienenen  zu
1)  zustehende  Baugelderforderung  von  100000  Mk,  in  Buchstaben
Hunderttausend  Mark  nebst  4%  Zinsen  eingetragen.

Ich  bekenne,  demselben  ein  Darlehen  in  dieser  Höhe  zu  5  vom
Hundert  jährlich  verzinslich  seit  dem  1.  April  1900  zu  verschulden,
rückzahlbar  sechs  Monate  nach  einer  nur  an  den  Kalendergquartalstagen
  zulässigen  Kündigung.

Die  Erschienenen  erklärten,  daß  sie  hiermit  die  Ausschließung  der
Ertheilung  eines  Hypothekenbriefs  aufheben.

Sie  bewilligen  und  beantragen:

an  Stelle  der  Baugelderforderung  die  vorbezeichnete  Darlehensforderung
  verzinslich  zu  5%  jährlich  seit  dem  1.  April  1900  und
rückzahlbar  sechs  Monate  nach  einer  nur  an  den  Kalenderquartalstagen
zulässigen  Kündigung  zu  setzen,  die  Aufhebung  der  Ausschließung  der
Ertheilung  eines  Hypothekenbriefs  einzutragen  und  den  zu  bildenden
Hypothekenbrief  an  den  Erschienenen  zu  1)  auszuhändigen.

Kosten  sind  von  dem  Erschienenen  zu  2)  zu  erfordern.