2.  Abtheilung:  Muster.  933

Ich,  der  unterzeichnete  Eigenthümer  des  vorgedachten  Grundstücks,
  Wilhelm  Lehmann  zu  Berlin,  bewillige  hiermit  die
Umwandlung  dieser  Hypothek  in  eine  Grundschuld  unter  den
bisherigen  Verzinsungs=  und  Zahlungsbedingungen.

Wir  bewilligen  und  beantragen  beide  unter  Ueberreichung
des  Hypothekenbriefs  die  Umschreibung  dieser  Hypothek  in  eine
Grundschuld  und  Aushändigung  des  Briefes  an  den  Gläubiger
Heinrich  Müller.

Es  folgt  der  Beglaubigungsvermerk.

Die  Verfügung  des  Grundbuchrichters  könnte  lauten:

Einzutragen  in  das  Grundbuch  von  den  Umgebungen,  Band  Blatt
Nr.  .  .  Abtheilung  III,  Spalten  5/7.
Zur  lfd.  Nummer  60  000  M.  umgewandelt  in  eine

Grundschuld  zu  den  bisherigen  Zahlungs=  und  Kündigungsbedingungen.
Eingetragen  am  .  .  .  .  ...

Hinsichtlich  des  Hypothekenbriefs  und  der  Schuldurkunde  wird  angeordnet,
daß  die  letztere  abzutrennen  und  die  Umwandlung  auf  dem  Briefe  zu  vermerken
  ist.

Nachricht  von  der  Eintragung  erhalteon  «

Nr.  61.

Umwandlung  einer  Buchgrundschuld  in  eine
Briefgrundschuld.
Vgl.  Theil  1  S.  467,  §§  1192,  1116  Abs.  2  B.  G.B.,  §  65
G.  B.  O.,  vgl.  Citate  bei  Nr.  59.

Auf  dem  zu  Berlin  belegenen  im  Grundbuch  von  den  Umgebungen
Band  IV,  Blatt  Nr.  100  verzeichneten  Grundstücke  sind  30000  Mark,
in  Buchstaben  Dreißigtausend  Mark,  Grundschuld  mit  4  vom  Hundert
jährlich  verzinslich,  rückzahlbar  6  Monate  nach  erfolgter  Kündigung
mit  dem  Vermerk  eingetragen,  daß  die  Ertheilung  eines  Briefes  ausgeschlossen
  ist.

Wir,  die  unterzeichneten  Eigenthümer  und  Gläubiger  bewilligen
und  beantragen:

in  das  Grundbuch  einzutragen,  daß  die  Ausschließung  der  Ertheilung
eines  Briefes  aufgehoben  und  der  zu  ertheilende  Grundschuldbrief  an
mich,  den  unterzeichneten  Gläubiger  Wilhelm  Lehmann,  unmittelbar
ausgehändigt  werde.

Es  folgt  Beglaubigungsvermerk.

Anm.  Vgl.  wegen  des  Eintragungsvermerks  Anm.  1—3  bei  Nr.  59.