2.  Abtheilung:  Muster.  937

III.  Abtheilung  unter  Nr.  1  eine  Forderung  von
100000  Mkt.  sage  Einhunderttausend  Mark
nebst  4%  Zinsen  vom  Hundert,  jährlich  verzinslich,  für  mich,  den
Kaufmann  Wilhelm  Müller  zu  Berlin  eingetragen.

Diese  Hypothekenforderung  nebst  den  Zinsen  vom  1.  April  1900
verpfände  ich  hiermit  dem  Kaufmann  Heinrich  Lehmann  zu  Berlin
für  eine  demselben  mir  gegenüber  zustehende  Darlehnsforderung  von
100  000  Mk.  nebst  42  Zinsen  seit  dem  1.  April  1900  unter  Uebergabe
  des  Hypothekenbriefs
oder

bei  einer  Buchhypothek.

Auf  dem  zu  Berlin,  Friedrichstr.  Nr.  .  ..  belegenen,  im  Grundbuche
  des  Königl.  Amtsgerichts  I  zu  Berlin  von  der  Friedrichstadt,
Bd.  VI,  Nr.  374  verzeichneten  Grundstücke  ist  in  der

III.  Abtheilung  unter  Nr.  1  eine  Forderung  von
100000  Mk.
nebst  4%  Zinsen  vom  Hundert,  jährlich  verzinslich,  für  mich,  den
Kaufmann  Wilhelm  Müller  zu  Berlin  eingetragen.

Diese  Hypothekenforderung  nebst  den  Zinsen  vom  1.  April  1900
verpfände  ich  hiermit  dem  Kaufmann  Heinrich  Lehmann  für  eine
demselben  zustehende  Darlehensforderung  von  100000  Mk.  nebst  4%
Zinsen  seit  dem  1.  April  1900.  Ich  bewillige  und  beantrage  die  Eintragung
  dieser  Verpfändung  in  das  Grundbuch.

Es  folgt  der  Beglaubigungsvermerk.

Anm.  1.  Bei  Verpfändung  einer  Briefhypothek  bedarf  es  einer  Bewilligung
  nicht  (§  26  Abs.  2  G.B.O.).  Der  Pfandgläubiger  wird  die  beglaubigte
  Verpfändungsurkunde  und  den  Hypothekenbrief  beim  Grundbuchamt
einreichen  mit  dem  einfachen  Antrage  auf  Eintragung  der  Verpfändung  beim
Grundbuchamtt  stellen.

Anm.  2.  Der  Eintragungsvermerk  wird  Abth.  III  Spalte  Veränderungen
lauten  können:

Zu  Nr.  Verpfändet  mit  den  Zinsen  vom  .  ..  ...  dem
Kaufmann  Heinrich  Lehmann  zu  Berlin  für  ein  Darlehn  von
100000  Mark  nebst  4%  Zinsen  seit  1.  April  1900  unter  Bezugnahme
auf  die  Eintragungsbewilligung  vom  ..  .  ...  Eingetragen  am  .  .  ...

Die  Verpfändung  ist  auf  dem  Hypothekenbriefe  zu  vermerken  und  dieser
dem  Pfandgläubiger  zuzustellen.