938  2.  Abtheilung:  Muster.

Nr.  67.

Theilverpfändung.

Vgl.  Theil  I  S.  586  und  bei  Nr.  66,  ferner  §  61  G.B.O.  und
§  66  G.K.G.

Auf  dem  zu  Berlin,  Friedrichstr.  Nr.  belegenen,  im  Grundbuche
  des  Königl.  Amtsgerichts  1I  zu  Berlin  von  der  Friedrichstadt,
Band  VI,  Nr.  374  verzeichneten  Grundstücke  ist  in  der

III.  Abtheilung  unter  Nr.  1  eine  Hypothek  von
100000  Mfk.
nebst  4%  Zinsen  vom  Hundert,  jährlich  verzinslich,  für  mich,  den
Kaufmann  Wilhelm  Müller  zu  Berlin  eingetragen.

Von  dieser  Hypothekenforderung  verpfände  ich  hiermit  den  Betrag
von  Vierzigtausend  Mark  mit  dem  Range  vor  dem  Reste  und  mit  den
Zinsen  vom  1.  April  1900  dem  Kaufmann  Heinrich  Lehmann  zu
Berlin  für  eine  demselben  gegen  mich  zustehende  Darlehnsforderung
von  40000  Mk.  nebst  4%  Zinsen  seit  dem  1.  April  1900.

Ich  beantrage:
1.  Die  Theilverpfändung  und  das  Rangverhältniß  in  das
Grundbuch  einzutragen,

2.  einen  Theilhypothekenbrief  herzustellen  und  denselben  dem
Kaufmann  Heinrich  Lehmann  zu  Berlin  auszuhändigen,

3.  den  bisherigen  Brief  an  mich  auszuhändigen  und  die  Kosten
von  mir  zu  erfordern.

Es  folgt  der  Beglaubigungsvermerk.

Der  Eintragungsvermerk  (Abth.  III,  Spalte  5—7)  der  Theilpfändung
kann  folgenden  Wortlaut  haben:

Nr.  1.  40000  Mark  von  den  unter  Nr.  1  eingetragenen  100  000  Mark  mit  den
Zinsen  vom  1.  April  1900  und  mit  dem  Vorrange  vor
dem  Rest  verpfändet  dem  Kaufmann  Heinrich  Lehmann
zu  Berlin  zur  Sicherung  für  eine  Darlehnsforderung  desselben
  unter  Bezugnahme  auf  die  Bewilligung  vom
Eingetragen  an