940  2.  Abtheilung:  Muster.

Anm.  1.  Die  überwiesene  Hypothek  wird  in  Abth.  III,  Spalte  Veränderungen
  (Spalte  5,  6,  7)  analog  der  Abtretung  eingetragen.  Z.  B.
10  000  Mark  mit  den  Zinsen  vom  1.  April  1900  an  Zahlungsstatt  zum  Nennwerthe
  dem  Rentier  Wilhelm  Lehmann  zu  Berlin  überwiesen,  eingetragen
am  ..  .....

Die  Eintragung  ist  auf  dem  Hypothekenbriefe  zu  vermerken  und  dieser
dem  Antragsteller  zurückzusenden.

Benachrichtigung  erhalten  der  Exequende  und  der  Eigenthümer.

Anm.  2.  Die  Eintragung  ist  zum  Erwerb  der  überwiesenen  Briefpost
nicht  nothwendig,  wohl  aber  bei  Pfändung  und  Ueberweisung  einer  Buchpost  an
Zahlungsstatt.

Anm.  3.  Wäre  nur  ein  Theil  der  Hypothekenforderung  gepfändet  und
überwiesen  worden,  so  würde  gemäß  §  830  Abs.  1  C.P.O.  der  Brief  durch
den  Gerichtsvollzieher  dem  Schuldner  behufs  Ablieferung  an  den  Gläubiger
wegzunehmen  sein.  Dieser  würde  dann  in  seinem  Antrage  auf  Eintragung  der
gepfändeten  und  überwiesenen  Theilpost  den  Antrag  stellen:

1.  die  Eintragung  der  Ueberweisung  im  Grundbuche  zu  vermerken,

2.  einen  Theilhypothekenbrief  über  den  überwiesenen  Betrag  zu  bilden

und  an  ihn  auszuhändigen,

3.  den  bisherigen  Brief  dem  Schuldner  zuzustellen.
Die  Eintragung  müßte  auf  beiden  Briefen  vermerkt  werden.

Der  Regel  nach  wird  der  Gläubiger  den  Antrag  auf  Ueberweisung  so
stellen,  daß  ihm  die  Theilpost  mit  dem  Vorrange  vor  dem  Ueberrest  überwiesen
wird  und  demgemäß  die  Eintragung  beim  Grundbuchamt  beantragen.  (Vgl.
Entsch.  des  Kammerg.  Bd.  17  S.  95  Nr.  28,  Theil  I  S.  594.)

Der  Vermerk  im  Grundbuch  würde  dann  lauten  können:

Nr.  2.  4000  Mark.  Von  den  unter  Nr.  2  eingetragenen  8000  Mark  sind  4000  Mark
'  nebst  4%  Zinsen  seit  dem  1.  April  1900  mit  dem  Vorrange
vor  dem  Ueberrest  dem  Rentier  Wilhelm  Lehmann  zu
Berlin  an  Zahlungsstatt  zum  Neunwerthe  überwiesen,  eingetragen
  an

Nr.  69.

Bewilligung  einer  Vormerkung  zur  Sicherung  des  Anspruchs
  auf  Löschung  einer  voreingetragenen  Hypothek.

Vgl.  Theil  I  S.  464,  88  1179,  883  B.  G.B.,  88  13,  19,  29,
40  G.B.O.,  8  14  Verf.  v.  20.  Nov.  1899,  88  42,  60  G.K.G.;
Tarifstelle  Nr.  59  St.  St.G.

Auf  dem  zu  Berlin  belegenen,  im  Grundbuche  von  den  Umgebungen,
  Bd.  22  Blatt  Nr.  6  verzeichneten  Grundstücke  sind  für  den
Kaufmann  Wilhelm  Lehmann  in  Abth.  III  Nr.  1  100000  Mkt.
nebst  3  ½  %  Zinsen  eingetragen.

Hinter  dieser  Hypothek  ist  unter  Nr.  2  für  den  Rentier  Heinrich