2.  Abtheilung:  Muster.  947
Nr.  75.

Aufgebot  bei  Anlegung  eines  Grundbuchblatts.
Vgl.  oben  Theil  I  S.  51.

Aufgebot.
Behufs  Anlegung  eines  Grundbuchblattes  für  das  im  Gemeindebezirk
  Dietrichswalde  belegene  unter  Art.  .  .  .  Nr.  der  Grundsteuermutterrolle

  und  auf  Kartenblatt.  Flächenabschnitt  Nr.  ..  der.
Gemarkung  Dietrichswalde  vetgeichnete  Wiesengrundstück  mit  einem
Flächenraum  von  ...  und  einem  Grundsteuerreinertrag  von
werden  auf  Antrag  des  Besitzers.  ..  aus  Dietrichswalde  alle  diejenigen
  Personen,  welche  das  Eigenthum  in  Anspruch  nehmen,  aufgefordert,
  spätestens  im  Aufgebotstermine
den  ..  ...  Vorm.  .  ..  Uhr,
ihre  Ansprüche  bei  dem  unterzeichneten  Gericht  (Zimmer  .  )  anzumelden
  und,  falls  der  Antragsteller  widerspricht,  glaubhaft  zu  machen,
widrigenfalls  ihre  Ausschließung  bei  Anlegung  des  Grundbuchblattes
erfolgen  wird.
Unterschrift

Urtheil.

In  Sachen  betr.  das  Aufgebot  des  im  Geneindebezirt  Dietrichswalde
  belegenen,  unter  Art.  Vr.  ..  der  Grundsteuermutterrolle  und
auf  Kartenblatt  ...  Flächenabschnitt  2  Rder  Gemarkung  Dietrichswalde
  verzeichneten  Wiesengrundstücks  mit  einem  Flächenraum  von
und  einem  Grundsteuerreinertrag  von  .  .  erkennt  das  Kgl.  Amtsgericht
  zu  .  ..  durch  den  Amtsrichter

da  der  die  Berechtigung  des  Aufgebotsverfahren  zu  beantragen,

  durch  Einreichung  der  Bescheinigung  des  Gemeindevorstehers
in  Dietrichswalde  darüber,  daß  er  das  Grundstück  eigenthümlich  be—
sitze,  nachgewiesen  hat  (Art.  23,  24  Verordnung  v.  13.  November
1899)  und  das  unterzeichnete  Gericht  als  das  der  belegenen  Sache

zuständig  ist  (Art.  22  a.  a.  O.),
da  das  Aufgebot  den  Antragsteller  und  das  Grundstück  bezeichnet,
die  Aufforderung  und  Verwarnung  des  Art.  25  a.  a.  O.  enthält,
der  Aufgebotstermin  die  im  §  20  A.G.  z.  C.P.O.  Art.  1-Nr.  IV
Preuß.  A.G.  v.  22.  September  1899  vorgeschriebene  Frist  wahrt  und
die  öffentliche  Bekanntmachung  des  Aufgebots;:
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