948  2.  Abtheilung:  Muster.

a)  durch  Anheftung  an  die  Gerichtstafel,

b)  durch  einmalige  Einrückung  in  den  öffentlichen  Anzeiger  des
Amtsblattes  erfolgt  ist  (6  20  a.  a.  O.)

da  sich  niemand  mit  Ansprüchen  gemeldet,  der  Antragsteller  im
Aufgebotstermine  die  Erlassung  des  Ausschlußurtheils  beantragt  hat,
952  Abs.  1  C.  P.O.,  Art.  27  Verordnung  vom  13.  November
1899),  der  Kostenpunkt  sich  aus  §  91  C.  P.  O.  erledigt:

1.  daß  alle  diejenigen  Personen,  welche  das  Eigenthum  in  Anspruch
  nehmen,  mit  ihren  Ansprüchen  bei  Anlegung  des  Grundbuchs
  für  das  Grundstück  nricht  berücksichtigt  werden,
vorbehaltlich  der  Ansprüche  der  vom  Antragsteller  angezeigten

Personen,
2.  daß  die  Kosten  des  Verfahrens  dem  Antragsteller  auferlegt
werden.
Unterschrift.
Nr.  76.
Hypothekenklage.

Vgl.  Theil  I  S.  ö8öf.

Ladung:  Zur  mündlichen  Verhandlung  nachstehenden  Rechtsstreits
  lade  ich  d  .  Beklagte  vor  das  Landgericht  zz
und  fordere  ..  ..  auf,  einen  bei  diesem  Gerichte  zugelassenen  Anwalt
zu  bestellen.

Antrag:  Ich  werde  beantragen;

1.  den  Beklagten  zu  verurtheilen,  wegen  der  auf  dem  .  ...
belegenen,  im  Grundbuche  des  Königlichen  Grundbuchamts  pp.
Bdd  Bl.verzeichneten  Grundstück  in  der  III.  Abth.
Nr.  4  eingetragenen  Hypothek  von  6000  Mk.  nebst  4  %
Zinsen  und  Kosten  des  Prozesses  die  Zwangsvollstreckung  in
dieses  Grundstück  zu  dulden,

2.  das  Urtheil  gegen  Sicherheitsleistung  für  vorläufig  vollstreckbar
  zu  erklären.

Begründung:  Beklagter  ist  Eigenthümer  des  im  Antrage  bezeichneten

  Grundstücks.

Beweis:  das  Grundbuchblatt.
Auf  dem  Grundbuchblatte  dieses  Grundstücks  ist  in  Abth.  III
Nr.  4  für  Kläger  eine  Forderung  von  6000  Mk.  ...  Pfg.  nebst