3.  Abtheilung:  Preuß.  A.  G.  zum  B.  G.  B.  im  Auszug.  1009

verfahrens  mit  seinem  Rechte  ausgeschlossen  werden,  wenn  die  im  §  1170  des
Bürgerlichen  Gesetzbuchs  für  die  Ausschließung  eines  Hypothekengläubigers  bestimmten
  Voraussetzungen  vorliegen.  Mit  der  Erlassung  des  Ausschlußurtheils
erlischt  das  Recht.

Selbständige  Gerechtigkeiten.

Art.  40.  Für  Gerechtigkeiten,  die  nach  den  bisherigen  Gesetzen  in  Ansehung
der  Eintragung  in  die  gerichtlichen  Bücher  und  der  Verpfändung  den  Grundstücken
  gleichstehen  (selbständige  Gerechtigkeiten),  gelten  die  sich  auf  Grundstücke
beziehenden  Vorschriften  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs,  wenn  die  Gerechtigkeit
ein  Grundbuchblatt  erhalten  hat.  .

Unter  der  gleichen  Voraussetzung  finden  die  für  den  Erwerb  des  Eigenthums
  und  die  Ansprüche  aus  dem  Eigenthum  an  Grundstücken  geltenden  Vorschristen
  auf  eine  solche  Gerechtigkeit  entsprechende  Anwendung.

Die  besonderen  Vorschriften  über  die  selbständigen  Kohlenabbau-Gerechtigkeiten
  in  den  vormals  Königlich  Sächsischen  Landestheilen  werden  durch  die
Bestimmungen  dieses  Artikels  nicht  berührt.

Oberneck,  Grundbuchrecht.  2.  Aufl.  64