1066

Stempeltarif.

Lauf.  Nr.

7——t--½%l=Gegenstand

  der  Besteuerung.

vom
unert



—

Mk.

Steuersatz

f.

Berechnung
der
Stempelabgabe.


10.

11.

antrage  gezahlte  Stempelbetrag  anzurechnen.
  Die  Anrechnung  ist  innerhalb
  der  im  §  16  angegebenen  Fristen
auf  der  Urkunde  amtlich  zu  vermerken.

Anktionen,  d.  h.  Beurkundungen  von
Versteigerungen  nicht  zu  den  unbeweglichen
  Sachen  gehöriger  Gegenstände
  durch  öffentliche  Beamte,  sofern
diese  nicht  als  Vertreter  der  Korporation,
  in  deren  Dienst  sie  angestellt  sind,
handeln,  oder  durch  gewerbsmäßige
Auktionatoren  (8  36  der  Gewerbeordnung
  für  das  Deutsche  Reich  vom
1.  Juli  1883  —  Reichsgesebblatt  S.
177).  ..

Ausfertigungen  von  Schriftstücken  der
Behörden  und  Beamten,  einschließlich
der  Notare,  jedoch  mit  Ausnahme  der
Ausfertigungen  der  Schiedsmänner,
sofern  für  die  Schriftstücke  nicht  ein
durch  diesen  Tarif  bestimmter  Stempel
zu  entrichten  ist

Befreit  sind  Ausfertigungen:

a)  von  Bescheiden  auf  Gesuche,  Anfragen
  und  Anträge  in  Privatangelegenheiten,
  sie  mögen  in  Form
eines  Antwortschreibens,  einer  Verfügung,
  Verfügungsabschrift  oder
einer  auf  die  zurückgehende  Bittschrift
  selbst  gesetzten  Verfügung  erlassen
  werden;  ·

b)  von  Genehmigungen  der  zuständigen
  Behörden  in  Bausachen.

Auszüge  aus  den  Akten,  öffentlichen

Verhandlungen,  amtlich  geführten
Büchern,  Registern  und  Rechnungen,

50

des  Gesammterlöses

  nach
Abzug  der
Kosten.