Stempeltarif.

1069

—  —  —

Gegenstand  der  Besteuerung.

Steuersatz

vom
unert
  Mr.]  Pf.

Berechnung

der
Stempelabgabe.


1.  Juli  1883  —  Reichs-Gesetzbl.
  S.  177);
c)  Erkaubnißertheilungen

für  Unternehmer  von  Privat-Kranken-,
  Privat-Entbindungs=
  und  Privat=  Irrenanstalten
  (§  30  der  Reichs-Gewerbeordnung);


zum  Betriebe  des  Gewerbes  als
Schauspielunternehmer  (§  32
der  Reichs-Gewerbeordnung:

zum  ständigen  Betriebe  der  Gastwirthschaft,
  Schankwirthschaft
oder  des  Kleinhandels  mit
Branntwein  oder  Spiritus
(  33  der  Reichs-Gewerbeordnung);


zur  gewerbsmäßigen  öffentlichen
Veranstaltung  von  Singspielen,
  Gesangs=  und  deklamatorischen
  Vorträgen,  Schaustellungen
  von  Personen  oder
theatralischen  Vorstellungen
ohne  höheres  Interesse  der
Kunst  oder  Missenschaft  in
Wirthschafts=  oder  sonstigen
Räumen  oder  zur  Ueberlassung
dieser  Räume  zu  gewerbsmäßigen
  öffentlichen  Veranstaltungen
  der  bezeichneten  Art
(&amp;  334a  der  Reichs-Gewerbeordnung),


wenn  der  Gewerbebetrieb
wegen  geringen  Ertrages  und

Kapitals  von  der  Gewerbesteuer
  frei  t

in  die  4.  Gewerbesteuerkl.  gehört
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