Stempeltarif.

Gegenstand  der  Besteuerung.

Steuersatz

vom
Unert
  Mtk.  Pf.

Berechnung

der
Stempelabgabe.


b)  die  Errichtung  einer  Kommanditgesellschaft
  oder  offenen  Handelsgesellschaft
  owie  Verabredungen  über
den  Eintritt  eines  neuen  Kommanditisten
  oder  Gesellschafters  in  diese
Gesellschaften  oder  über  die  Erhöhung
der  gemachten  Einlage

DO)  das  Einbringen  von  nicht  in  Geld

bestehendem  Vermögen  in  eine  Gesellschaft
  der  unter  a  bezeichneten
Art  bei  Errichtung  derselben  oder
in  eine  bereits  bestehende  Gesellschaft
dieser  Art,  insoweit  zu  dem  eingebrachten
  Vermögen  unbewegliche  im
Inlande  belegene  Sachen  oder  diesen
gleichgeachtete  Rechte  gehören

des  Entgelts

einschließlich
der  auf  der
Einlage  ruhenden,
  auf
die  Gesellschaft
  übergehenden

Passiva  und
des  Werthes
aller  sonstigen
  ausbedungenen

Leistungen  u.

vorbehaltenen

Nutzungen
oder,  wenn
das  Entgelt
aus  dem  Vertrage
  nicht
hervorgeht,
des  Werthes
des  eingebrachten
  Vermögens;
