1080  Stempeltarif.

——

Berechnung
der
vom  Stempel-P#

  M.  1  abgabe.

Steuersatz
Gegenstand  der  Besteuerung.

Lauf.  Nr.

Korporationen,  Stiftungen,  Vereinen
  und  Anstalten  in  der  Form
von  Verträgen  oder  Beschlüssen,  sofern
  nicht  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen
  ein  höherer  Stempel

zu  entrichten  ist.  —  1  50
Befreit  sind  Kranken,  Unfall-,

Alterss  und  Invaliditaͤts--Versicherungs=

  und  Unterstützungskassen,

denen  die  Versicherungsnehmer  auf

Grund  gesetzlicher  Bestimmungen

beizutreten  verpflichtet  sind,  und  eingetragene

  Genossenschaften,  welche
die  Gewinnvertheilung  ausgeschlossen
haben.

26.Gewerbelegitimationskarten  (8  44  a  der

Reichs-Gewerbeordnugg—.

27.Gnadenerweise,  s.  Standeserhöhungen.

28.  Heirathsgenehmigungen  für  Beamte

und  Militärpersonen  frei.

29.  Hingabe  an  Zahlungsstatt,  Verträge

darüber  s.  Kaufverträge.

30.Indossamente,  s.  Abtretung  von  Rechten.

34.  Inventarien,  welche  zum  Gebrauch  bei

stempelpflichtigen  Urkunden  dienen  150

32.  Kauf=  und  Tauschverträge  und  andere  ·

lästige  Veräußerungsgeschäfte  enthaltende

  Verträge  einschließlich  der  gerichtlichen
  Zwangsversteigerungen,  insoweit
  nicht  besondere  Tarifstellen  zur

Anwendung  kommen,  wenn  sie  betreffen:



a)  im  Inlande  befindliche  unbewegliche
  Sachen  oder  diesen  gleichgeachtete
  Recchht  11[——bei  Kauf=  und

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vom  Kaufoder
  Lieferungspreise
