Stempeltarif.

1081

Gegenstand  der  Besteuerung.

Steuersatz

vom
unert


Mk.

□

Berechnung
der

Stempelabgabe.



b)  außerhalb  Landes  befindliche  unbewegliche

  Sachen

e)  andere  Gegenstände  aller  Art  (auch
Lieferungsverträge),  falls  die  Verträge
  nicht  auf  Grund  der  Tarifmummer
  4  des  Reichsstempelgesetzes
vom  27.  April  1894  der  Reichs-50



unter  Hinzurechnung
  des
Werthes  der
ausbedungenen
  Leistungen
  und  vorbehaltenen

Nutzungen;
bei  anderen
Verträgen
vom  Gesammtwerth

der  Gegenleistung
  unter
Hinzurechnung
  des
Werthes  der

vorbehaltenen

Nutzungen,

oder,  wenn

der  Werth
der  Gegenleistung
  aus
dem  Vertrage
nicht  hervorgeht,
  von  dem
Werth  des
veräußerten
Gegenstandes;
