Stempeltarif.

Gegenstand  der  Besteuerung.

Steuer  satz

vom
unert


Mk.  ]  Pf.

—.

Berechnung
der
Stempelabgabe.


besondere  Billigkeitsgründe  vorhanden
sind.  ·

In  den  Fällen  des  §  25  der  Subhastationsordnung
  für  die  Rheinprovinzen
  vom  1.  August  1822  (Gesetz-Samml.
  S.  195),  sowie  des  §  39
des  Gesetzes,  betreffend  das  Theilungsverfahren
  und  den  gerichtlichen  Verkauf
  von  Immobilien  im  Geltungsbereich
  des  Rheinischen  Rechts,  vom
22.  Mai  1887  (Gesetz=  Samml.  S.
136),  bedarf  die  nachträgliche  Erklärung
  des  Ansteigerers  nur  eines
Stempels  von  .....

Demselben  Stempel  unterliegen
Beurkundungen  von  Abtretungen  der
Rechte  aus  dem  Meistgebot  an  einen
Anderen  im  Sinne  des  §  83  Absatz  2
des  Gesetzes,  betreffend  die  Zwangsvollstreckung
  in  das  unbewegliche  Vermögen,
  vom  13.  Juli  1883  (Ges.=Samml.
  S.  131).

Ermäßigungen  und  Befreiungen.
1.  Kauf=  und  Tauschverhandlungen

zwischen  Theilnehmern  an  einer  Erbschaft

  zum  Zwecke  der  Theilung  der

zu  letzterer  gehörigen  Gegenstände.

Zu  den  Theilnehmern  an  einer
Erbschaft  wird  auch  der  überlebende
Ehegatte  gerechnet,  welcher  mit  den
Erben  des  verstorbenen  Ehegatten
gütergemeinschaftliches  Vermögen  zu
theilen  hat.

2.  Befreit  sind  Verträge,  durch  welche
unbewegliche  Sachen  oder  diesen
gleichgeachtete  Rechte  oder  bewegliche
  Sachen  allein  oder  im  Zusammenhange
  mit  anderem  Vermögen
  von  Ascendenten  an  Descendenten
  übertragen  werden.