1088  Stempeltarif.

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S  Steuersatz  Verechmung
B  Gegenstand  der  Besteuerung.  -  Stempel-=un-.
  pf.  abgabe.
46.  Notarielle  Zeugnisse,  wie  amtliche  Zeugnisse,
  s.  Zeugnisse.
47.  Offizierpatente,  wie  Bestallungen  s.  diese.
48.  Pacht-  und  Afterpachtverträge,  Miethund
  Aftermiethverträge,  sowie  antichretische
  Verträge:
a)  über  unbewegliche  Sachen,  sofern
der  verabredete  nach  der  Dauer  eines
Jahres  zu  berechnende  Pachtzins
(Miethzins,  antichretische  Nutzung)
mehr  als  300  Mark  betrüütos—  —  des  Pachtzin-Der
  Verpächter  und  Afterver-  ses  (Miethpächter
  (Vermiether,  Aftervermiether,  zinses)  der
Verpfänder)  hat  die  vorbezeichneten,  antichretiwährend
  der  Dauer  des  Kalender-  schen  Nutzjahres
  in  Geltung  gewesenen  Ver-  ung).

träge  bis  zum  Ablauf  des  Januar
des  darauf  folgenden  Jahres  in
ein  Verzeichniß  (Pacht-,  Mieth-,
Antichrese-Verzeichniß),  welches  die
Bezeichnung  des  Grundstückes,  den
Namen  des  Pächters  (Miethers,
Pfandinhabers),  die  Dauer  des
Vertragsverhältnisses  während  des
betreffenden  Kalenderjahres,  den
Zins  (Nutzung),  den  erforderlichen
Stempelbetrag  und  seine  Namensunterschrift
  enthalten  muß,  einzeln
einzutragen,  das  Verzeichniß  mit  der
Versicherung,  daß  er  andere  unter
die  vorstehende  Bestimmung  fallende
Verträge  nicht  abgeschlossen  habe,
zu  versehen  und  die  Versteuerung
spätestens  innerhalb  der  vorerwähnten
  Frist  bei  einer  Steuerstelle  zu
bewirken.  Vorausbezahlung  für
mehrere  Jahre  ist  zulässig.  Die  in
diesen  Verzeichnissen  zu  machenden
Angaben  können  bei  der  Steuerbehörde
  zu  Protokoll  erklärt  werden.