1090  Stempeltarif.

Steuersatz  Berechnung
der

vom  Stempel-—□.tu%V



Gegenstand  der  Besteuerung.

Lauf.  Nr.

(48.)  Bestimmungen  zu  entrichtenden

Stempelsteuer  nicht.

Wenn  in  einem  unter  diese  Tarifstelle
  fallenden  Vertrage  bestimmt
ist,  daß  das  Rechtsverhältniß  unter
gewissen  Voraussetzungen  als  verlängert
  gelten  soll,  so  kommen  für
die  hiernach  eintretenden  Verlängerungen
  die  vorstehenden  Bestimmungen
  zur  Anwendung.

Die  durch  Briefwechsel  zu  Stande
gekommenen  Verträge  sind  hinsichtlich
  der  Stempelpflicht  wie  förmliche
schriftliche  Verträge  zu  behandeln;
über  bewegliche  Sachen  1160□—  —  des  Zinses

Der  Stempel  berechnet  sich  nach  (Nutzung).
der  Dauer  der  bedungenen  Vertragszeit;
  bei  Verträgen  auf  unbestimmte
  Zeit  ist  der  Versteuerung
eine  einjährige  Dauer  zu  Grunde
zu  legen;

e)  über  ausländische  Grundstücke.3  U410
49.Pässe  (Paßkarten)  zu  Reisen  in  der
Regel  —F  1  S50
für  Handw  erksburs  chen,  Dienstboten,
Lohnarbeiter  und  andere  Personen
ähnlichen  Standes  jedoch  ur—-0
zum  Transport  von  Leichen  wegen
deren  Beerdigung  außer  dem  Kirchsprengel,
  worin  der  Todesfall  sich  ereignet
  hat.  —  5.—
bei  nachgewiesener  Bedürstigkeit  kann
der  Stempel  bis  aa  1150
ermäßigt  werden.
50.Policen,  s.  Versicherungsverträge.
51.Polizeistunde,  Genehmigungen  der  Verlängerung
  der  Polizeistunde  für  einzelne
Mirthshäuser  und  öffentliche  Vergnügungsorzttt.
  ...-—  Cb

