Stempeltarif.

1093

Lauf.  Nr.

Gegenstand  der  Besteuerung.

Steuersatz

vom
Un-!

ertMk.

Pf.

Berechnung
der
Stempelabgabe.


S
n

Finanzminister  zu  bestimmenden
Steuerbehörde  vorgelegt  werden,  welche
die  erforderlichen  Anordnungen  wegen
späterer  Verwendung  des  Stempels
zu  treffen  hat  und  welcher  hierfür  auf
Verlangen  Sicherheit  zu  bestellen  ist.
Diese  Bestimmung  findet  auch  auf  die
bei  den  Gerichtskosten  zu  verrechnenden
Schenkungsstempel  Anwendung.
Befreit  sind  Beurkundungen  von

oder  Anstalten,  welche  die  Unterstützung
ihrer  Arbeitnehmer  oder  Bediensteten,
sowie  der  Angehörigen  derselben  bezwecken.


Schiedssprüche  und  zwar  sowohl  der
ständigen  Schiedsgerichte  als  auch  der
zur  Entscheidung  für  den  einzelnen
Fall  berufenen  Schiedsrichter

jedoch  mindestens
höchstenn
ist  der  Werth  des  Steenelensandes
unschätzbar  .  ·  Z
Schuldverschreibungen.

I.  Schuldverschreibungen,  hypothekarische
  und  persönliche  aller  Art,  insoweit
  es  sich  nicht  um  der  Reichsstempelabgabe
  unterworfene  Werthpapiere
  handlt

Ermäßigungen:

a)  Schuldverschreibungen  über  Kaufgelder,
  Erbgelder  oder  sonstige  Forderungen
  aus  zweiseitigen  Verträgen,
falls  diese  Verträge  gehörig  versteuert
sind  und  alle  wesentlichen  Bedingungen
  des  Schuldverhältnisses  enthalten,
  wie  Nebenausfertigungen

Schenkungen  der  Arbeitgeber  an  Kassen.

10

100

10

des  Werthes
des  Streitgegenstandes.


des  Kapitalbetrages
  der
Schuldverschreibung.
