Stempeltarif.

1095

Gegenstand  der  Besteuerung.

vom

Steuersatz

Mk.  f.

Berechnung
der
Stempelabgabe.


handelt,  die  mit  einem  Zwölftel  vom
Hundert  des  Kapitalbetrages  bereits
versteuert  find;

b)  Beurkundungen  von  zinsbaren  Darlehen,
  welche  gegen  spezielle  Verpfändung
  oder  Hinterlegung  von
edlen  Metallen,  Waaren,  Wechseln
oder  Werthpapieren  gegeben  werden
(Lombarddarlehen)  und  innerhalb
Jahresfrist  oder  in  einem  kürzeren
Zeitraum  zurückzuzahlen  sind,  vorausgesetzt,
  daß  der  Werth  des  hinterlegten
  Pfandes  dem  gewährten  Darlehen

  mindestens  gleichkommt;

c)  Sparkassenbücher  und  Bescheinigungen
  über  einzelne  Einlagen
seitens  öffentlicher  und  solcher  Sparkassen,
  welche  gemeinnützige  Zwecke
verfolgen,  insbesondere  solche,  welche
die  Gewinnvertheilung  ausgeschlossen
haben,  sowie  der  Sparkassen  derjenigen
  eingetragenen  Erwerbs=  und
Wirthschaftsgenossenschaften  (Reichsgesetz
  vom  1.  Mai  1889,  Reichs-Gesetzbl.
  S.  55),  welche  die  Förderung
  des  genossenschaftlichen  Personalkredits
  bezwecken;

)  für  Kommunalverbäude,  Kommunen
oder  Korporationen  ländlicher  oder
städtischer  Grundbesitzer  oder  Grundkredit=
  und  Hypothekenbanken  ausgestellte
  Schuldverschreibungen,  auf
Grund  deren  reichsstempelpflichtige
Renten=  und  Schuldverschreibungen
demnächst  ausgereicht  werden.

II.  Kaufmännische,  nicht  auf  Order  ausgestellte
  Verpflichtungsscheine  über
Leistungen  von  Geld

/  60

des  Kapitalbetrages
  der
Scheine  in