Stempeltarif.

1101

Lauf.  Nr.

Gegenstand  der  Besteuerung.

Steuersatz

vom
unert
  Ml.  Pf.

Berechnung
der
Stempelabgabe.


(70.)

71.

privilegien  finden  Anwendung  auf
alle  Schriftstücke,  welche  sich  auf
den  Eintritt  der  Versicherungsnehmer
in  diese  Anstalten  oder  spätere  Abänderungen
  der  Versicherungen  beziehen.

Befreit  sind:
1)  Versicherungen,  bei  welchen  die
versicherte  Summe  den  Betrag

von  3000  Mark  nicht  übersteigt.

2)  Versicherungen  bei  den  auf  Gegenseitigkeit
  gegründeten  und  nicht  die
Erzielung  von  Gewinn  bezweckenden
  Versicherungsanstalten,  deren
Versicherungsbeträge  durch  Umlage
  erhoben  werden  und  deren
Geschäftsbetrieb  über  den  Umfang
  einer  Provinz  nicht  hinausgeht.


Befreit  sind  Verträge  über  Rückversicherungen

  und  Transportversicherungen.


Verträge,

1.  durch  welche  ein  früherer  stempelpflichtiger

  Vertrag  lediglich  aufgehoben
  wrdd

Wenn  jedoch  die  Verabredung
über  die  Aufhebung  oder  Beseitigung
  des  früheren  Vertrages  sich
als  eine  in  diesem  Tarif  besonders
aufgeführte  Verhandlung  darstellt,
so  kommt  derjenige  Steuersatz  zur
Anwendung,  welchem  die  Verabredung
  nach  den  Vorschriften  dieses
Tarifs  unterliegt.

Der  Finanzminister  kann  in  besonderen
  Fällen  den  zu  entrichtenden
  Werthstempel  aus  Billigkeitsrücksichten
  bis  auf
ermäßigen;

120  —  —

oder  einen
Bruchtheil
dieses  Betrages.
