Bei  Prozeßvollmachten  treten  an
Stelle  der  Steuersätze  des  ersten  Ab—
satzes  von  3,  5,  7,0,  10,  die  Steuersätze
  von  2,  3,  4,  5  Mark.

Schriftstücke,  in  welchen  Jemand
einem  Dritten  gegenüber  erklärt,  daß
er  einem  Anderen  die  Vornahme  einer
Angelegenheit  rechtlicher  Natur  aufgetragen
  habe,  sind  dem  Stempel
nicht  unterworfen,  sofern  nicht  die
Verkehrssitte  eine  Vollmacht  in  diesen
Fällen  erfordert  und  durch  das  Schriftstück

  die  förmliche  Vollmacht  ersetzt

werden  soll.

Zu  Vollmachten,  in  denen  mehrere,
nicht  in  einer  Erb=  oder  sonstigen
Rechtsgemeinschaft  stehende  Personen
einen  Bevollmächtigten  bestellen,  ist
der  Vollmachtstempel  so  oft  zu  verwenden,
  als  Vollmachtgeber  vorhanden
sind.

Wenn  bei  einer  gerichtlichen  oder
notariellen  Versteigerung  durch  die
Kaufbedingungen  oder  durch  besondere
Erklärungen  bestimmte  Personen  bevollmächtigt
  werden,  nach  erfolgtem
Zuschlage  für  die  Versteiglasser  oder
für  die  Ansteigerer  die  Auflassungserklärung
  abzugeben  und  für  die  Ansteigerer
  die  Eintragung  der  Steigpreise
  zu  bewirken,  so  ist  der  Vollmachtstempel
  ohne  Rücksicht  auf  die

Stempeltarif.  1103
*  Steuersatz  Verechnung
Gegenstand  der  Besteuerung.  er
z  vom  Stempel-—8
  -  bgabe
—  #un-  Mk.  f.  abgabe.
(73.)  Steht  der  Bevollmächtigte  in  einem
Dienstverhältnisse  zu  dem  Vollmachtgeber,
  höchstens  .  .—1150
Wenn  der  Werth  des  Gegenstandes
der  Vollmacht  nicht  schätzbar  ist,  wenn
es  sich  insbesondere  um  Vollmachten
zur  Ausübung  des  Stimmrechts  in
Gesellschaften  aller  Art  handelt  —  14