Lauf.  Nr.

Stempeltarif

Gegenstand  der  Besteuerung.

Steuersatz

vom

l

Berechnung
der
Stempelabgabe.


—

dem  Steuersatz  der  Tarifstelle  „Kaufund

  Tauschverträge“  Buchstabe  e  oder

der  Ziffer  3  der  „Ermäßigungen  und

Befreiungen“  dieser  Tarisstelle  unterliegender

  Lieferungsvertrag  und  außerdem

  hinsichtlich  des  Werthes  der  Arbeitsleistung
  ein  dem  Steuersatz  der

Tarifstelle  „Verträge“  Ziffer  2  unterworfener

  Arbeitsvertrag  abgeschlossen

wäre.

Die  Vorschrift  des  §  10  dieses
Gesetzes  findet  entsprechende  Anwendung
  dergestalt,  daß,  insoweit  eine
Trennung  des  Gesammtpreises  nicht
vorgenommen  ist,  der  höchste  Steuersatz
  zu  entrichten  ist.
Wiederaufhebung  von  Verträgen,  s.  Verträge,
  Ziff.  1.  ’
Zeugnisse,  amtliche  in  Privatsachen,
innerhalb  der  Zuständigkeit  der  ausstellenden
  Behörde  oder  des  ausstellenden
  Beamten  ertheilte

Beurkundungen  der  Gerichtsvollzieher
  nach  §  17  der  Hinterlegungsordnung
  vom  14.  März  1879  (Gesetz-Samml.
  S.  2499)

Befreit  sind:

a)  Zeugnisse,  auf  Grund  deren  ein
anderes  amtliches  Zeugniß  oder
ein  Paß  (Reise=  oder  Leichenpaß,
Paßkarte)  ausgestellt  werden  soll;

b)  Zeugnisse  aller  Art,  welche  von

Geistlichen  in  Bezug  auf  kirchliche

Handlungen  ertheilt  werden,  insbesondere
  Geburts-,  Tauf-,  Aufgebots-,
  Ehe-,  Trau-,  Todten=  und
Beerdigungsscheine;
)  Zeugnisse,  welche  zum  Nachweise
der  Berechtigung  zum  Genusse  von
Wohlthaten,  Stiftungen  und  an-Oberneck,

  Grundbuchrecht.  2.  Aufl.

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