Stempeltarif.

—.

Steuersat  erechmung
Gegenstand  der  Besteuerung.  Stempel=..
  vom  cempel
unl
  Mr.  f.  abgabe.

deren  Bezügen  für  hülfsbedürftige
Personen  dienen  sollen  oder  welche
wegen  Zahlung  von  Wartegeldern,
Pensionen,  Unterstützungsgeldern,
Krankengeldern,  Beerdigungskosten,
Wittwen=  und  Waisengeldern  und
ähnlichen  Kosten  und  Geldern  als
Rechnungsbeläge  bei  öffentlichen
oder  privaten  Kassen  und  Anstalten
eingereicht  werden  müssen;

d)  Führungszeugnisse,  insoweit  sie  nicht
zur  Erlangung  der  in  den  Tarifstellen
  „Erlaubnißertheilungen“  und
„Lustbarkeiten“  aufgeführten  Genehmigungen
  u.  s.  w.  erforderlich
sind.  ·

Den  Führungszeugnissen  stehen
gleich  Zeugnisse  über  geleistete  Arbeiten
  in  Anstalten,  welche  von  unmittelbaren
  oder  mittelbaren  Staatsbehörden
  betrieben  werden;

e)  Beglaubigungen  von  Unterschriften
unter  Anträgen  und  Verhandlungen,
die  nach  ihrem  Inhalt  ausschließlich
zu  einer  Eintragung  oder  Löschung
in  öffentlichen,  das  Eigenthum  und
die  Belastung  von  Grundstücken
und  selbständigen  Gerechtigkeiten
feststellenden  Büchern  erforderlich
sind,  sowie  die  mit  solchen  Beglaubigungen
  verbundenen  Zeugnisse
  über  die  Vertretungsbefugniß
der  Betheiligten;

)  Beglaubigungen  von  Unterschriften
der  Gesuche  um  Auszahlung  hinterlegter
  Gelder  nach  §  25  Absatz  2
der  Hinterlegungsordnung  vom
14.  März  1879  (Gesetz-Samml.
S.  249).