Stempeltarif.

Zuschlagsbescheide,  wie  Kaufverträge,  s.

diese.

(L.  S)

Gegeben  Neues  Palais,  den  31.  Juli  1895.

1107
S  Steuersatz  Verechnung
s  Gegenstand  der  Besteuerung.  Stempel-Hun-
  aAahgabe.
dertMr.  Pf.
In  den  unter  a  und  c  bezeichneten

Fällen  tritt  die  Stempelfreiheit  nur

dann  ein,  wenn  der  dieselbe  begründende

  Zweck  aus  der  Urkunde  hervorgeht.

  Wird  von  den  Attesten  zu

anderen  Zwecken  nachträglich  Gebrauch

  gemacht,  so  ist  der  Stempel

nachzuverwenden.
78.

Wilhelm.

v.  Boetticher.  Migquel.
Flrhr.  v.  Hammerstein.

Thielen.  Bosse.

70“