— 21 — der Markgraf Dietrich die halbe Dauer seiner Regierungszeit mit hineingezogen wurde und die den Wohlstand seines Landes zerrüt— teten. Zweimal wurde er, weil er seine Rechte gegen die katholische Geistlichkeit wahrte, in den Bann gethan, und wieder ein andermal erfuhr er in dem Verhalten der Leipziger Bürgerschaft eine tiefe Krän- kung. In jenen unglückseligen Kämpfen war Leipzig verwüstet worden, entstand aber durch des Markgrafen Thätigkeit wieder neu aus seinen Trümmern. Zur dankbaren Erinnerung an das neue Aufblühen dieser Stadt wollte der Markgraf ein Kloster — das Thomaskloster — in derselben errichten. Die Bürgerschaft, argwöhnend, der Bau gelte nicht einer frommen Stiftung, sondern einer Zwingburg, um ihnen ihre Vorrechte zu entreißen, empörte sich gegen ihren Landesvater, was jahrelange Zerwürfnisse zwischen demselben und den Leipzigern zur Folge hatte. Dietrich beschloß sein vielbewegtes Leben 1221, ob auch an Gift, wie Manche meinen, ist mit Gewißheit nicht zu behaupten. IV. Narkgrasschaft Aeißen und Landgrasschaft Thüringen vereinigt (12604—1423). 10. Heinrich der Erlauchte, 1221—1288. a) Thüringischer Erbfolgekrieg. b) Friedensschluß 1264. c) Turniere zur Verherrlichung des Friedens. Das Meißnerland war durch die Entdeckungen der Freiberger Silbergruben eines der reichsten Länder geworden, bald sollte es auch eines der größten in Deutschland werden. Der Fürst, unter welchem Letzteres geschah, hieß Heinrich, mit dem Beinamen der Er- lauchte. Als sein Vater, Dietrich der Bedrängte, starb, war Heinrich noch ein dreijähriger Knabe. Einstweilen übernahmen sein Onkel und seine Mutter die Regierung. In welchem Jahre Heinrich die Regierung selbst angetreten, wissen wir nicht gewiß; es mochte dies geschehen, als er ungefähr ein siebzehnjähriger Jüngling war. Heinrich regierte über fünfzig Jahre und in diesem langen Zeitraume trug sich außerordentlich viel zu. Das Wichtigste von Allem war eine reiche Erbschaft, die er antrat und die in einem schönen, frucht- baren Lande, in der Landgrafschaft Thüringen, bestand. Diejenigen Landestheile, die jetzt ungefähr die sächsischen Herzog- thümer und den 1815 von Sachsen an Preußen abgetretenen Thüringer Kreis bilden, hießen damals die Landgrafschaft Thüringen,