— 58 — Friedrich der Sanftmüthige regierte als Kurfürst das Herzog— thum Sachsen allein; die anderen Landestheile dagegen besaßen beide Brüder gemeinschaftlich. Dies wollte aber dem jüngeren Bruder nicht lange behagen. Er ließ seinem ältesten Bruder nicht eher Ruhe, bis sich dieser zu einer Ländertheilung entschloß. Friedrich, als der Aelteste, hätte eigentlich die Theilung vornehmen und Wilhelm hätte wählen sollen; allein Friedrich verzichtete zu Gunsten Wilhelms auf dieses Recht und überließ diesem die Theilung. Wilhelm machte zwei Haupttheile: Meißen und Thüringen, während die Bergwerke bei Freiberg und einiges Andere beiden Brüdern gehören sollte. Friedrich wählte sich Thüringen und für Wilhelm verblieb das Meißnerland. Mit dieser Wahl war Wilhelm nicht zufrieden; er wünschte sich Thüringen. Der friedliebende Friedrich gab abermals nach und ging den Tausch ein. Diese Theilung geschah im Jahre 1445. Wilhelms Wünsche waren erfüllt und man hätte glauben sollen, daß nun jeder Grund zur Unzufriedenheit beseitigt sein müßte. Dem war aber nicht so. Herzog Wilhelm hatte unter seinen Rathgebern einige recht böse Leute. Am schlimmsten war Apel von Vitzthum. Dieser namentlich redete seinem Herrn täglich vor, daß er bei der Theilung zu kurz gekommen sei; und wie leicht es ist, Zwietracht in die Herzen Anderer zu säen, zeigte sich hier abermals recht deutlich. Wilhelm schenkte Apels Worten ein williges Ohr, und so wünschte sich's auch sein böser Rathgeber; denn bei seinen Aufreizungen hatte er keineswegs das Wohl seines Herrn im Auge, nein, er hoffte, aus dem ausgestreuten Samen der Zwietracht für sich Früchte zu ernten: er wollte sich bereichern und seine Güter vermehren. Leider durchschaute Herzog Wilhelm diesen Schalk nicht. Zunächst verlangte er ein Stück vom Herzogthum Sachsen, welche ungerechte Forderung der Kurfürst mit aller Entschiedenheit zurückwies. Hierauf erhob Wilhelm andere Ansprüche. Zur Entscheidung dieser Streitig- keiten wurden 5. Schiedsrichter ernannt, welche nach längeren Be- rathungen, mit Ausnahme einiger kleinen Abänderungen, die Theilung bestätigten, wie sie zwischen den beiden Brüdern vorgenommen worden war: Nun würde sich doch, so könnte man wenigstens glauben, Herzog Wilhelm beruhigt haben. Weit gefehlt. Da für den Augenblick kein neues Stück Land zu erlangen war, so sann Apel von Vitzthum auf ein anderes Mittel, die Feindschaft zwischen den beiden Brüdern zu unterhalten. Er brachte nämlich seinen Herrn zu dem abscheulichen Entschlusse, den König von Böhmen als Erben Thüringens ein- zusetzen, sobald er (der Herzog) ohne Erben sterben sollte. Solch eine Bestimmung konnte sich natürlich der Kurfürst nicht gefallen lassen. Zunächst verlangte er alles Ernstes, daß sein Bruder die Urheber des Unfriedens, namentlich Apel von Vitzthum, von seinem