— 132 — Im Siegesfluge erschien Moritz vor Innsbruck, das er sogleich in Besitz nahm. Den Soldaten gestattete er, nur das als Beute zu betrachten, was dem Kaiser, den Spaniern und dem Bischofe von Innsbruck gehörte, dagegen wurde ihnen streng untersagt, sich an dem Eigenthume der Einwohnerschaft zu vergreifen. Als man den Kurfürsten fragte, warum er die Flucht des Kaisers nicht verhindert habe, gab er zur Antwort: „Für solch einen Vogel habe ich keinen Käfig.“ Jedenfalls war es von Moritz weise, sich im Glücke zu mäßigen. Wollte man auch des Kaisers Demüthigung, so wollte man doch nicht seine Vernichtung. Ging Moritz zu weit, so konnte mög— licherweise die Gesinnung umschlagen und sich wider den Sieger wenden. d) Passauer Vertrag, 1552. Moritz zieht gegen die Türken. Der mächtige Kaiser Karl V., der sich rühmen konnte, daß in seinem unermeßlichen Reiche die Sonne nicht unterginge, sah sich ge— nöthigt, mit seinem kühnen Feinde in Unterhandlungen zu treten und die von diesem vorgeschriebenen Friedensbedingungen zu genehmigen. Am 2. August 1552 wurden dieselben in Passau unterzeichnet, wes- halb der geschlossene Vertrag der Passauer Vertrag genannt wurde. Was Deutschland sehnlichst gewünscht, wonach Moritz und seine Verbündeten gestrebt hatten, war erreicht, war erkämpft. Was waren denn nun die Hauptbestimmungen dieses Vertrags? Der Landgraf von Hessen sollte in Freiheit gesetzt werden.) Die Beschwerden über die Freiheit der deutschen Nation sollten auf dem nächsten Reichstage erledigt, die kaiserlichen Räthe sollten in deutschen Angelegenheiten nur Deutsche sein, die wegen des Schmalkaldischen Bundes ausge- sprochene Reichsacht sollte allgemein aufgehoben und, was mit eine Hauptsache war, die Religionsangelegenheit sollte innerhalb eines halben Jahres auf einem Reichstage zur Ausgleichung kommen, bis dahin aber niemand seines Glaubens wegen beschwert werden, son- dern jeder bei seiner Religion ruhig und friedlich bleiben dürfen. Der umsichtige Moritz blickte weiter. Ihn beschäftigte namentlich der Gedanke, was dann werden solle, wenn die Uebereinkunft nicht zur Zufriedenheit der Evangelischen ausfiele. Für diesen möglichen Fall drang er noch auf Annahme des Zusatzes: Daß selbst dann, wenn eine Vergleichung auf dem angegebenen Wege nicht zu Stande käme, der Friedenszustand bis zur endlichen Vergleichung giltig sei. « *) Philipps Freilassung erfolgte den 3. September. Seine Ankunft in Hessen war ein Tag der innigsten Freude, des lauten Jubels, sowie des herzlichsten Dankes gegen Gott. Am 31. März 1567 entschlief Philipp mit den Worten: „Vater, in Deine Hände befehle ich meinen Geist."