— 144 — Ein furchtbares Gericht erging über die, welche den Herzog irre- geleitet und ihn in Noth und Unglück gestürzt hatten. Man begnügte sich damals nicht, schwere Verbrecher, wie jetzt, so schnell als möglich durch das Schwert hinzurichten, sondern man verhing über sie die furchtbarsten Qualen. Man spannte sie auf die Folter, man hieb ihnen einzelne Körpertheile ab, man knipp sie mit glühenden Zangen, man riß ihnen das Herz aus dem Leibe und dergl. Letzteres geschah auch mit dem Ritter Wilhelm von Grumbach, worauf er gevier- theilt wurde. Hatte er auch als Anstifter so großen Elends den Tod mit Recht verdient, so würde man ihm doch jetzt ein leichteres und schnelleres Ende bereitet haben. Die Zeiten ändern sich. — Wenn auch nicht ohne Anfechtung, so blieb doch Kurfürst August in Besitz seines Landes. 43. Das# Kurfürstenthum Sachsen wird vergrößert. Dem Kurfürsten August hatte der Kriegszug gegen Gotha un- gefähr eine Million Gulden gekostet, welche Summe der neue Herzog von Gotha, Johann, Bruder des Geächteten, nicht gleich bezahlen konnte. Um den Kurfürsten sicher zu stellen, verpfändete er ihm einen Länderstrich zwischen der Elster und der Saale (die Aemter Weida, Auma, Ziegenrück). Von Jahr zu Jahr verzog sich die Abtragung der Schuld und 100 Jahre später wurde das verpfändete Stück Land ganz an Sachsen abgetreten. Es umfaßte gegen 16 U□ Meilen und erhielt nach der Hauptstadt Neustadt den Namen: Neustädter Kreis. Im Jahre 1815 ging dieser Kreis bei Sachsens Theilung mit an Preußen über; doch trat dieses im genannten Jahre den größten Theil desselben an Weimar ab und so gelangte das ernestinische Sachsen wieder in den Besitz eines Länderstriches, den es vom Jahre 1547—1567 schon einmal besessen hatte. Der voigtländische Kreis, die reußischen Länder, der frühere Neustädter Kreis, die Gegend um Werdau 2c. wurden in früherer Zeit von kaiserlichen Statthaltern oder Voigten verwaltet und erhielten vor ungefähr 700 Jahren deshalb den Namen Voigtland. Anfangs ernannte der Kaiser diese Voigte und übertrug ihnen ihre Würde; nach und nach änderte sich dies, die Voigte erhielten das Land als Eigenthum und es vererbte vom Vater auf den Sohn. Um das Jahr 1200 theilte der Besitzer dieser Gegend, Heinrich mit Namen, sein Land unter seine vier Söhne, von denen jeder ebenfalls Heinrich hieß, und so entstanden vier Länderchen: Weida, Plauen, Greiz und Gera. Die Voigte von Plauen lebten in fortwährendem Kampf und Streit und wurden deshalb als Landesfriedensbrecher ihres Besitzes