— 246 — weigerte, das Land herauszugeben. Da Friedrich August I. viel Geld brauchte, so erbot er sich, seinen Ansprüchen zu entsagen, sobald ihn der Herzog mit einer Abfindungssumme entschädigen würde. Dieser zahlte 1 100 000 Gulden heraus und unser Kurfürst verzichtete nun auf Sachsen-Lauenburg.) Seite 12 haben wir das Stammland der sächsischen Fürsten kennen gelernt. Zu Friedrich August I. Zeiten besaß Sachsen nur noch einen kleinen Theil desselben, und zwar das Amt Petersberg, welches aber die Sachsen werth und theuer hielten, da hier die Wiege des Stammvaters ihrer Fürsten — Konrad von Wettin — gestanden hatte. Dieser letzte Rest der alten Grasschaft Wettin ging für die Summe von 120 000 Mark für immer an das jetzige Königreich Preußen über. Außerdem ergriff Friedrich August noch andere Mittel, um sich die fehlenden Gelder zu verschaffen. Er borgte bei den benachbarten Regierungen und setzte dafür z. B. das Amt Borna und einige andere Aemter als Pfand ein. Werden Pfänder nicht wieder eingelöst, so verfallen sie und gehen für den früheren Eigenthümer verloren. Dies würde auch mit den verpfändeten Aemtern geschehen sein, hätten Friedrich Augusts Regierungsnachfolger nicht für Rück- zahlung der geliehenen Gelder und für Einlösung des Pfandes Sorge getragen, wodurch sie für Sachsen den Verlust schöner Länder- striche abwendeten. Der nordische Krieg. a) Sachsen unterstützt Volen im Kriege gegen die Türkei und gegen den schwedischen König Karl XII. Uiederlage bei Fraustadt. Das schwedische Heer in LSachsen. Altranstädter Friede. Als unser Kurfürst den polnischen Thron bestieg, umfaßte sein Königreich, wie oben erwähnt, 12 000 Quadratmeilen. Früher war Polen noch größer, hatte aber an die Türkei und an Schweden in unglücklichen Kriegen große Provinzen abtreten müssen. Bei seiner Thronbesteigung gab der neue König von Polen das feierliche Ver- sprechen, die abgerissenen Theile wieder zurück erobern zu wollen. Die Ausführung dieses Planes greift sehr tief in die sächsische Geschichte ein, und es muß deshalb hier ausführlich darauf eingegangen werden, so fern auch sonst Polens Geschichte unserm Sachsenlande liegt. *) Diese Verzichtleistung bezog sich nur auf das damalige Regentenhaus. Die Erbansprüche, die Sachsen 1865 nach dem Erlöschen dieses Fürstenhauses auf Lauenburg erhob, waren keineswegs so unberechtigt, als manche aus- ländische Zeitungsschreiber wissen wollten.