— 346 — 90. Der bayerische Erbfolgekrieg, 1778 und 1779. a) Veranlassung zu diesem Kriege. — Bedrüchungen der Bewohner des oberen Erzgebirges. — Friedensschluß in Teschen, 1779. — b) Die Ober- hoheit des Kurfürsten in den schönburgischen Nereßherrschaften. Daß Friede ernährt, hatte Sachsen in den Jahren von 1763 bis 1777, also während einer vierzehnjährigen Ruhe, recht sichtbar erfahren. Auf einmal — so schien es wenigstens — sollten die Segnungen dieser Friedenszeit von der blutigen Geißel des Krieges wieder vernichtet und neues Elend heraufbeschworen werden. Die Veranlassung war folgende. Das jetzige bayerische Königshaus stammt von der alten Fürstenfamilie der Wittelsbach") ab und zerfiel früher in verschiedene Linien. Die eine besaß das frühere Kurfürsten- thum Bayern, eine andere das Kurfürstenthum Pfalz und eine dritte die Pfalzgrafschaft Zweibrücken. Die Pfalz, auch Rhein= oder Niederpfalz genannt, war ein schmaler Streifen Landes, welcher sich von Mainz auf beiden Seiten des Rheins südlich hinabzog und ungefähr 75 Quadratmeilen um- faßte. Die Pfalzgrafschaft Zweibrücken, 36 Quadratmeilen groß, war der Hauptsache nach das jetzige Rheinbayern. Am vorletzten Tage des Jahres 1777 starb der Kurfürst Max Joseph von Bayern, und mit ihm erlosch diese Linie des Hauses Wittelsbach. Haupterbe der bayerischen Länder war der Kurfürst von der Pfalz (Karl Theodor); außerdem hatte auch Sachsen (Mecklenburg ebenfalls) Erbansprüche an einen Theil Bayerns. Unsers Kurfürsten Mutter (Marie Antonie) war die einzige Schwester des verstorbenen Kurfürsten von Bayern, und da einige Besitzungen im nördlichen Bayern nicht auf die männliche Linie übergehen mußten, so hatte sie hier natürlich die ersten Erb- ansprüche. Auf diese verzichtete sie aber (1776) zu Gunsten ihres Sohnes, des Kurfürsten Friedrich August. Kaum war die Nachricht von dem Ableben des bayerischen Kur- fürsten in Dresden eingegangen, so entsandte unser Kurfürst auch sogleich einen Bevollmächtigten nach München, welcher die Erbansprüche seines Herrn zur Geltung bringen sollte; allein man erhob von Seiten Oesterreichs Schwierigkeiten. Kaiserin Maria Theresia erklärte, sie sei die berechtigte Erbin derjenigen Länderstriche Bayerns, welche nicht durch Erbrecht an den Kurfürsten von der Pfalz fallen müßten. Merkwürdigerweise betrachtete dieser Fürst, jedenfalls weil er kinderlos war, diese neue schöne Erbschaft als eine ganz gleichgiltige Sache und zeigte sich gegen Maria Theresia ungemein nachgiebig. Sieben Tage nach dem Ableben des bayerischen Kurfürsten schloß er mit Oesterreich *) Das Stammschloß Wittelsbach liegt nordöstlich von Augsburg.